Sanierung: Neuhausen im Enzkreis

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Neuhausen im Enzkreis

Hauptbereich

Sanierung

Sanierung "Ortsmitte" in Neuhausen

05.05.2018
Bericht zum Tag der Städtebausanierung
Sanierungsziele
In 7 Schritten zum sanierten Objekt

29.04.2018
Gutachten über die Ermittlung der Anfangs- und Endwerte nach § 154 Baugesetzbuch im Hinblick auf die Entrichtung von Ausgleichsbeträgen für sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen
Gutachten

19.05.2016 - Förderinformationen

Wissenswertes für Eigentümer im Sanierungsgebiet "Ortsmitte Neuhausen"

  • Finanzierung
  • in 7 Schritten zum sanierten Objekt
  • Information und Beratung
  • Sanierungsmöglichkeiten
  • Abgrenzung des Sanierungsgebiets

Förderinformationen

27.10.2015 - Sanierungsgebiet Ortsmitte Neuhausen - Sachstandsbericht

  • Neuordnungskonzept
  • Ziele der Sanierung
  • bewilligter Förderrahmen
  • Bewilligungszeitraum
  • Kosten- und Finanzierungsübersicht
  • Anlagen

Power-Point-Präsentation der STEG

27.04.2015 - Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Neuhausen

Auftaktveranstaltung für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Neuhausen“ am 03.03.2015

Power-Point-Präsentation der STEG

2014

Wesentliches Element der städtebaulichen Erneuerung in der Gemeinde Neuhausen ist die Einrichtung eines Sanierungsgebietes. Für den Ortsteil Neuhausen "Ortsmitte" wurde im Herbst 2013 ein Antrag zur Aufnahme in das Landessanierungsprogramm gestellt, der im Frühjahr 2014 positiv beschieden wurde. Das in seiner genauen Abgrenzung noch zu definierende Gebiet wird nun durch eine Finanzhilfe des Landes Baden-Württemberg in Höhe von 800.000 Euro gefördert. Der Förderbetrag kann sich im Laufe der nächsten Jahre noch erhöhen. Mit dem Abschluss der Maßnahmen ist nach 8 bis 10 Jahren zu rechnen.

Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Ortsmitte" wird im Besonderen charakterisiert durch Entwicklungsaufgaben im Sinne einer Stärkung der Innenentwicklung durch die Neuordnung vorhandener mindergenutzter Flächen, durch über das Gesamtgebiet verteilte Aufgaben der städtebaulichen Erneuerung im Rahmen vielfältiger Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (u.a. Sanierung des Kindergartens) sowie durch die Gestaltung öffentlicher Räume. Die angestrebten Maßnahmen sollen daher in hohem Maße zur Verbesserung der vorhandenen Wohn- und Arbeitssituation wie auch zur Behebung funktionaler Problemfelder beitragen.

Abgrenzungsplan

Bevor eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme beginnen kann, müssen Vorbereitende Untersuchungen (VU) durchgeführt werden, um Zielsetzungen für die zukünftige Entwicklung zu formulieren und Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Sanierung zu gewinnen. Dabei werden die sozialen, strukturellen, energetischen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge festgestellt. Hierzu werden die Haus- und Grundstückseigentümer im Untersuchungsgebiet befragt, u.a. um etwas über die Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Sanierung zu erfahren (Juli 2014).

Fragebögen Vorbereitende Untersuchungen

Auch die Träger öffentlicher Belange (z.B. Energieversorger, Betreiber von Tele-kommunikationsnetzwerken, Denkmalbehöo;rde) werden zu ihrer Einschätzung der Sanierung und ihrer Bereitschaft sich zu beteiligen befragt (Juli/August 2014).

Der Ergebnisbericht über die Vorbereitenden Untersuchungen wird voraussichtlich im Dezember 2014 dem Gemeinderat vorgelegt. Er enthält Feststellungen über den baulichen Zustand und das Ausmaß der städtebaulichen Mißstände und Vorschläge, wie diese mit einer Sanierung zu beheben sind. Es werden konkrete Maßnahmen empfohlen, ein Vorschlag für die Gebietsabgrenzung und den benötigten Förderrahmen sowie die Wahl des Verfahrens (mit oder ohne Anwendung der §§ 152 bis 156 a BauGB) abgegeben. Spätestens Anfang 2015 soll das Gebiet dann als städtebauliches Sanierungsgebiet förmlich festgelegt werden. Hiernach haben die Haus- und Grundstückseigentümer auch die Möglichkeit, Fördermittel für ihre gebäudebezogenen Maßnahmen zu erhalten.

Zum aktuellen Stand (Juli 2014):
Die gesetzlich vorgeschriebenen Vorbereitenden Untersuchungen für dieses Gebiet war Gegenstand der ersten Bürgerinformationsveranstaltung am 15.07.2014. Mitarbeiter der STEG Stadtentwicklung GmbH erläuterten den Planungsprozess sowie rechtliche und finanzielle Auswirkungen auf Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden im beabsichtigten Sanierungsgebiet.

Präsentation Sanierung "Ortsmitte" Neuhausen

Die im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung versandten Fragebögen dienen dabei zur Feststellung der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer im Gebiet sowie zur Erhebung sanierungsrelevanter Daten.

Kleingruppengespräche:
Für weitere Fragen bezüglich der auszufüllenden Fragebögen, aber auch zur Klärung sanierungstechnischer Aspekte bietet die STEG GmbH zwei weitere Bürgerinformationsveranstaltungen in Form von Kleingruppengesprächen an, die am Mittwoch, den 23.07.2014 jeweils um 18:00 Uhr und 19:30 Uhr sowie am Donnerstag, den 24.07.2014 jeweils um 19:00 Uhr und 20:15 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Neuhausen stattfinden. Interessierte Bürger, deren Grundstück bzw. Haus sich im beabsichtigten Gebiet befindet, sind dazu herzlich eingeladen und melden sich hierzu telefonisch oder per Email an unter:

Ulrike Datan
Telefonnummer: 0711 21068-151
E-Mail schreiben

Terminänderung

Die Kleingruppengespräche im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen für das Gebiet „Ortsmitte“ Neuhausen finden am

  • 23. Juli 2014 erst ab 19.30 Uhr
  • 24. Juli 2014 erst ab 20.15 Uhr

im Sitzungssaal des Rathauses Neuhausen statt.

Wir bitten um Ihr Verständnis. Sie können sich weiterhin bei Frau Ulrike Datan unter  Telefonnummer: 0711 21068-151 oder ulrike.datan(@)steg.de anmelden. Wir freuen uns auf Sie!