Bebauungsplanverfahren "Sport-, Park- und Freiflächen": Neuhausen im Enzkreis

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Neuhausen im Enzkreis

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Bebauungsplanverfahren "Sport-, Park- und Freiflächen"

Bebauungsplan "Sport-, Park- und Freiflächen Bildungscampus Biet" Ortsteil Steinegg

Stand:02.04.2024

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes „Sport-, Park- und Freiflächen Bildungscampus Biet“ Ortsteil Steinegg mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet „Sport-, Park- und Freiflächen Bildungscampus Biet“

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen hat am 19. März 2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich „Sport-, Park- und Freiflächen Bildungscampus Biet“ im Ortsteil Steinegg einen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 6. März 2024 maßgebend. Er ergibt sich aus dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt.

siehe Aufstellungsbeschluss Lageplan

Ziele und Zwecke der Planung

Im Ortsteil Steinegg wird derzeit die Verbandsschule im Biet baulich erweitert und darüber hinaus westlich angrenzend auch das neue Kinderbildungszentrum der Gemeinde errichtet. Durch die zusätzlichen Gebäude muss auch ein Teil der Sportanlage des LV Biet e. V. verlegt werden und die räumliche Situation in diesem Bereich wird zusehends beengter. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat beschlossen, die südlich des Schulgeländes gelegenen landwirtschaftlichen Flächen zu erwerben. Auf diesen Flächen sollen nun dringend benötigte Sport-, Park- und Freiflächen für die Verbandsschule, das Kinderbildungszentrum sowie die örtlichen Vereine angelegt werden. Um diesen Bereich optimal erschließen und entwickeln zu können, soll die Zufahrt zu den neu geplanten Sport-, Park- und Freiflächen unmittelbar über die Landesstraße L 573 mit einer Linksabbiegespur für den Verkehr von Neuhausen kommend erfolgen. Der Bebauungsplan wird nicht gemäß § 8 Abs. 2 BauGB voll umfänglich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, so dass der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden muss.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung von Sport-, Park- und Freiflächen für die Verbandsschule, das Kinderbildungszentrum sowie die örtlichen Vereine im vorgenannten Bereich geschaffen werden.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet eine Informationsveranstaltung statt. Zeitpunkt und Ort der Veranstaltung werden im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Gemeinde noch rechtzeitig bekannt gegeben. Im Anschluss an die Informationsveranstaltung besteht innerhalb einer noch
bekannt zu gebenden Frist weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung.

Neuhausen, 2. April 2024

gez. Dr. Sabine Wagner
Bürgermeisterin

Ansprechpartner

Gemeindeverwaltung Neuhausen
Bürgermeisterin Dr. Sabine Wagner
Pforzheimer Straße 20
75242 Neuhausen
Telefonnummer: 07234 9510-10
Faxnummer: 07234 9510-50
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