Aufstellung des Bebauungsplanes "Heumade III" Ortsteil Hamberg
Stand: 25.01.2024
Bebauungsplanverfahren „Heumade III“ – frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellung des Bebauungsplanes „Heumade III" Ortsteil Hamberg mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet "Heumade III"
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen hat am 15. Dezember 2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich "Heumade III" im Ortsteil Hamberg einen Bebauungsplan sowie örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Mitteilungsblatt Nr. 51/52 am 21. Dezember 2023.
Hinweis auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet am Donnerstag, 15. Februar 2024, um 18.00 Uhr im Rathaus Neuhausen, Sitzungszimmer OG 14, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen, eine Informationsveranstaltung statt.
Weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht in der Zeit vom 16. Februar 2024 bis 8. März 2024 beim Bürgermeisteramt Neuhausen, Zimmer 5, 75242 Neuhausen, während der üblichen Dienststunden. In dieser Zeit können auch die bei der Informationsveranstaltung vorgestellten Planentwürfe und Unterlagen im Rathaus Neuhausen (Flur im Erdgeschoss), Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen eingesehen werden. Äußerungen zur Planung können auch schriftlich beim Bürgermeisteramt Neuhausen eingereicht werden.
Neuhausen, 25. Januar 2024
gez. Dr. Sabine Wagner Bürgermeisterin
Hinweis zur Info-Veranstaltung am 15.02.2024 (PDF)
Lageplan Umfassungsgrenze (PDF)
Planskizzen des projektierten Gebäudes (PdF)
Scopingtermin am 17.01.2024 (PDF)
Informationsveranstaltung Bebauungsplan "Heumade III" Neuhausen - Hamberg (PDF) - PowerPoint-Präsentation
Stand:18.12.2023
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes „Heumade III“ Ortsteil Hamberg mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet "Heumade III"
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen hat am 15. Dezember 2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich „Heumade III“ im Ortsteil Hamberg einen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 1. Dezember 2023 maßgebend. Er ergibt sich aus dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt.
Ziele und Zwecke der Planung
Ein Hamberger Unternehmer hat Bedarf an Gewerbeflächen angemeldet und insoweit um Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Flst.Nr. 2015, 2017, 2018 und 2414 Gemarkung Hamberg gebeten. Geplant ist die Errichtung eines mehrstöckigen Betriebsgebäudes, in dem Produktion und Verwaltung mehrerer Firmen untergebracht werden sollen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung eines mehrgeschossigen Produktions- und Verwaltungsgebäude geschaffen werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet in Kürze eine Informationsveranstaltung statt. Zeitpunkt und Ort der Veranstaltung werden im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Gemeinde noch rechtzeitig bekannt gegeben. Im Anschluss an die Informationsveranstaltung besteht innerhalb einer noch bekannt zu gebenden Frist weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung.
Neuhausen, 18. Dezember 2023
gez. Dr. Sabine Wagner
Bürgermeisterin
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Neuhausen
Bürgermeisterin Dr. Sabine Wagner
Pforzheimer Straße 20
75242 Neuhausen
Telefonnummer: 07234 9510-10
Faxnummer: 07234 9510-50
E-Mail schreiben