Bebauungsplanverfahren Herzbohnengarten - Steinegg
Aufstellung des Bebauungsplanes „Herzbohnengarten“ Ortsteil Steinegg mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet „Herzbohnengarten“
03.04.2018
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen hat am 27.Februar 2018 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich „Herzbohnengarten„ einen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 27.Februar 2018 maßgebend. Es ergibt sich aus dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt:
Lageplan zum Aufstellungsbeschluss
Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Mitteilungsblatt Nr. 11 am 15.03.2018.
Ziele und Zwecke der Planung
In der Gemeinde Neuhausen sind bereits seit längerer Zeit keine Baugrundstücke mehr verfügbar. Der Gemeinderat hat sich deshalb im Rahmen der Beratungen über die weitere städtebauliche Entwicklung dafür ausgesprochen, zeitnah die im Flächennutzungsplan ausgewiesene künftige Wohnbaufläche „Herzbohnengarten„ zu erschließen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet sollen die planungsrechtlichen Zulüssigkeitsvoraussetzungen für das neue Wohnbaugebiet „Herzbohnengarten„ geschaffen werden.
Hinweis auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung fand am Donnerstag, 19.April 2018 um 19.30 Uhr im Rathaus Neuhausen, Sitzungszimmer OG 14, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen, eine Informationsveranstaltung statt.
Vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
In der Informationsveranstaltung am 19.April 2018 im Rathaus Neuhausen wurde die Power-Point-Präsentation mit Planentwürfen sowie das Ergebnis der speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchungen für das Bebauungsplangebiet "Herzbohnengarten" vorgestellt.
Die Unterlagen können auch im Erdgeschoss des Rathauses Neuhausen, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen eingesehen werden.
Weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht in der Zeit vom 20. April 2018 bis 11. Mai 2018 beim Bürgermeisteramt Neuhausen, Zimmer 5, 75242 Neuhausen, während der üblichen Dienststunden. Äußerungen zur Planung können auch schriftlich beim Bürgermeisteramt Neuhausen - oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer 5 - eingereicht werden.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Neuhausen
Bürgermeisterin Dr. Sabine Wagner
Pforzheimer Straße 20
75242 Neuhausen
Telefonnummer: 07234 9510-10
Faxnummer: 07234 9510-50
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