Allgemeines: Neuhausen im Enzkreis

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Neuhausen im Enzkreis

Hauptbereich

Allgemeines

Gesamtleitung für die KiTas der Gemeinde

Frau Lolita Sabisch
Tel. Telefonnummer: 07234/9467401

Frau Carolin Duczek
Tel. Telefonnummer: 07234/9483509

E-Mail: KiTa-Gesamtleitung(@)neuhausen-enzkreis.de

Ihre Aufgaben sind:

  • die Sicherstellung des gesetzlichen Auftags der Kindergärten
  • die Verwaltung und Betriebsführung in allen Kindergärten
  • die Mitarbeiterführung und Teamentwicklung
  • die Zusammenarbeit mit dem Träger, den Eltern, den Vertretern im Elternbeirat und weiteren Kooperationspartnern
  • die Kindergartenbedarfsplanung (Vormerkliste) für die gesamte Gemeinde

4 Ortschaften - 4 Kindergärten

KiTa Schellbronn
Lauwiesen 12
75242 Neuhausen
Tel. Telefonnummer: 07234/4231
Tel. Krippe Telefonnummer: 07234/9473552

KiTa-Schellbronn(@)neuhausen-enzkreis.de

Leitung: Lolita Sabisch

 

KiTa Steinegg
Schauinslandstr. 5
75242 Neuhausen
Tel. Telefonnummer: 07234/8844

KiTa-Steinegg(@)neuhausen-enzkreis.de

Leitung: Veronique Picardat

 

KiTa Neuhausen
Pforzheimer Str. 37
75242 Neuhausen
Tel.Telefonnummer: 07234/4354

 KiTa-Neuhausen(@)neuhausen-enzkreis.de

Leitung: Tanja Pechtl

 

KiTa Hamberg
Hauptstr. 61
75242 Neuhausen
Tel. Telefonnummer: 07234/9467264

KiTa-Hamberg(@)neuhausen-enzkreis.de

Leitung: Cornelia Carl

Gebühren

Stand: 23.07.2024

Öffnungszeiten und Preise zu finden in der Kinderbetreuungsgebührensatzung  (PDF)

Auftrag und Ziel der KiTas

Die Kindertageseinrichtung ist eine Ergänzung zur Erziehung in der Familie. Sie hat einen eigenständigen, gesetzlich verankerten Erziehungs- und Bildungsauftrag. Die pädagogische Arbeit richtet sich nach dem Orientierungsplan des Landes Baden-Württemberg.

Unsere Aufgabe ist es, die Kinder in ihrer ganzheitlichen Erziehung zu fördern und ihnen vielseitige Erfahrungs-, Kontakt- und Lernmöglichkeiten zu bieten. Entsprechend ihres individuellen Entwicklungsstandes sollen sie die Möglichkeit haben, sich Fähigkeiten und Fertigkeiten anzueignen und auszubauen. In den folgenden Bildungs- und Entwicklungsfeldern werden die Kinder ganzheitlich und ihrem Entwicklungsstand gemäss gefördert:

  • Gefühl und Mitgefühl
  • Sprache
  • Sinne
  • Denken
  • Sinn, Welt, Religion
  • Körper

Kooperationen mit Einrichtungen der Gemeinde

  • Schule
  • Feuerwehr
  • Polizei

Um den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule möglichst nahtlos zu gestalten, findet eine enge Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule statt. Erzieherinnen und Grundschullehrer treffen sich zu regelmäßigen Besprechungen und legen einen Jahresplan fest. Gegenseitige Besuche der Kooperationspartner im Kindergarten und in der Grundschule, sowie die Teilnahme bei Festen, runden die Kooperation ab.

Sonstiges

In allen KiTas liegt eine detaillierte Konzeption aus, die man Ihnen gerne bei einem persönlichen Besuch überreicht.

Schließtage

Insgesamt 26 Schließtage pro Jahr. 

Die gültigen Schließtage für das Jahr 2023 finden Sie hier. (PDF)

Die gültigen Schließtage für das Jahr 2024 finden Sie hier (PDF)

Die gültigen Schließtage für das Jahr 2025 finden Sie hier (PDF)

Fortbildung: Um die pädagogische Qualität weiter zu entwickeln, finden 2mal jährlich Team-Fortbildungstage statt, an dem die KiTa geschlossen ist. Zusätzlich können die Mitarbeiter der KiTas an individuellen Fortbildungen teilnehmen.

Benutzungsordnung

Datenschutz - Informationen gemäß Art. 13 DS-GVO

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Gemeinde Neuhausen im Enzkreis

Frau
Bürgermeisterin
Dr. Sabine Wagner
Pforzheimerstraße 20
75242 Neuhausen
Telefonnummer: 07234 / 9510-0

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter folgender Adresse: datenschutz(@)neuhausen-enzkreis.de
Tel.:Telefonnummer:  0711 8108 14444

 

Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grund gesetzlicher Vorgaben um die pädagogische Arbeit und die Verwaltungsaufgaben für die Arbeit im Kindergarten und die damit verbundene Pflicht zu erfüllen

Empfänger der personenbezogenen Daten

Eine Datenübermittlung an Personen oder Stellen außerhalb der Einrichtung erfolgt nur wenn eine gesetzliche Übermittlungsbefugnis oder eine freiwillige, schriftliche und zweckbestimmte Einwilligungserklärung der Personenberechtigten vorliegt.

 

Speicherdauer

Ihre personenbezogenen Daten werden zwei Monate nach dem Zugang der Ablehnung vernichtet, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

Betroffenenrechte

Ihnen steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu. (datenschutz(@)neuhausen-enzkreis.de)

Nähere Informationen zum Recht auf Auskunft sowie zum Recht auf Löschung finden Sie hier:
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2013/02/DSK-Kurzpapier-6-Auskunftsrecht.pdf

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/08/DSK_KPNr_11_Recht-auf-Vergessenwerden.pdf

Ihnen steht ferner ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/

Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Das Fehlen von personenbezogenen Daten, die für die Einrichtung relevant sind, kann zu einer Nichtaufnahme führen.