Aufstellung des Bebauungsplanes "Falter" Ortsteil Neuhausen
Stand: 13.07.2022
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes „Falter“ Ortsteil Neuhausen mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet "Falter" – Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 15. Mai 2018 aufgrund der Erweiterung des Plangebietes
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen hat am 26. April 2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich „Falter“ einen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Durch diesen Beschluss wird der bereits am 15. Mai 2018 gefasste Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Falter" aufgrund der Erweiterung des Plangebietes geändert.
Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Mitteilungsblatt Nr. 18 vom 5. Mai 2022.
Hinweis auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit aufgrund der Erweiterung des Plangebietes.
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet am Donnerstag, 21. Juli 2022, um 18.00 Uhr in der Monbachhalle Neuhausen, Monbachstraße 4, 75242 Neuhausen, eine Informationsveranstaltung statt.
Weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht in der Zeit vom 22. Juli 2022 bis 19. August 2022 im Rathaus Neuhausen, Zimmer 5, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen, während der üblichen Dienststunden. In dieser Zeit können auch die bei der Informationsveranstaltung vorgestellten Planentwürfe und Unterlagen im Rathaus Neuhausen (Flur im Erdgeschoss), Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen sowie auf der Homepage der Gemeinde.
Neuhausen, 11. Juli 2022
gez. Dr. Sabine Wagner
Bürgermeisterin
Bebauungsplanverfahren "Falter"
Aufstellung des Bebauungsplanes "Falter" Ortsteil Neuhausen mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet "Falter"
28.09.2018
Nochmaliger Hinweis - Auszug aus dem Gemeindeblatt der Gemeinde Neuhausen vom 20.09.2018
Vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
In der Informationsveranstaltung am 27.September 2018 in der Monbachhalle in Neuhausen wurde die nachstehende Power-Point-Präsentation mit Planentwürfen sowie das beigefügte Ergebnis der speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchungen für das Bebauungsplangebiet "Falter" vorgestellt.
spezielle artenschutzrechliche Untersuchung der Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung
Studie Erschließungskonzept
Variante 1
Variante 2
Geltungsbereich Bebauungsplan
Die Unterlagen können auch im Erdgeschoss des Rathauses Neuhausen, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen eingesehen werden.
Weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht in der Zeit vom 28.September 2018 bis 19.Oktober 2018 beim Bürgermeisteramt Neuhausen Zimmer 5, 75242 Neuhausen, während der Dienststunden. Äußerungen zur Planung können auch schriftlich beim Bürgermeisteramt Neuhausen - oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer 5 - eingereicht werden.
18.05.2018
Bebauungsplanverfahren Herzbohnengarten - Steinegg
Aufstellung des Bebauungsplanes „Herzbohnengarten“ Ortsteil Steinegg mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet „Herzbohnengarten“
03.04.2018
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen hat am 27.Februar 2018 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich „Herzbohnengarten„ einen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 27.Februar 2018 maßgebend. Es ergibt sich aus dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt:
Lageplan zum Aufstellungsbeschluss
Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Mitteilungsblatt Nr. 11 am 15.03.2018.
Ziele und Zwecke der Planung
In der Gemeinde Neuhausen sind bereits seit längerer Zeit keine Baugrundstücke mehr verfügbar. Der Gemeinderat hat sich deshalb im Rahmen der Beratungen über die weitere städtebauliche Entwicklung dafür ausgesprochen, zeitnah die im Flächennutzungsplan ausgewiesene künftige Wohnbaufläche „Herzbohnengarten„ zu erschließen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet sollen die planungsrechtlichen Zulüssigkeitsvoraussetzungen für das neue Wohnbaugebiet „Herzbohnengarten„ geschaffen werden.
Hinweis auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung fand am Donnerstag, 19.April 2018 um 19.30 Uhr im Rathaus Neuhausen, Sitzungszimmer OG 14, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen, eine Informationsveranstaltung statt.
Vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
In der Informationsveranstaltung am 19.April 2018 im Rathaus Neuhausen wurde die Power-Point-Präsentation mit Planentwürfen sowie das Ergebnis der speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchungen für das Bebauungsplangebiet "Herzbohnengarten" vorgestellt.
Die Unterlagen können auch im Erdgeschoss des Rathauses Neuhausen, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen eingesehen werden.
Weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht in der Zeit vom 20. April 2018 bis 11. Mai 2018 beim Bürgermeisteramt Neuhausen, Zimmer 5, 75242 Neuhausen, während der üblichen Dienststunden. Äußerungen zur Planung können auch schriftlich beim Bürgermeisteramt Neuhausen - oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer 5 - eingereicht werden.
Bebauungsplanverfahren "Ettern" Ortsteil Hamberg
05.04.2022
Öffentliche Bekanntmachung
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Ettern" Ortsteil Hamberg mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet "Ettern" - Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 27. Oktober 2015 aufgrund der Erweiterung des Plangebietes - weiterlesen
31.03.2017
Ausarbeitung des Büros Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung J.Tautner zum Thema „Geplantes Wohnbaugebiet „Ettern“ - Suche nach Maßnahmenflächen für die streng geschützten Arten Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling und Großer Feuerfalter“
Maßnahmenflächensuche - Ausarbeitung (PDF)
15.12.2015
Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ettern“ Ortsteil Hamberg mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet „Ettern“
Auszug aus dem Mitteilungsblatt
Powerpoint-Präsentation aus der Informationsveranstaltung am 10.12.2015 im St. Wolfgang-Zentrum in Hamberg
Folien - Präsentation
Bestandserhebung streng geschützter Schmetterlingsarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
Bericht des Instituts für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Neuhausen
Bürgermeisterin Dr. Sabine Wagner
Pforzheimer Straße 20
75242 Neuhausen
Telefonnummer: 07234 9510-10
Faxnummer: 07234 9510-50
E-Mail schreiben