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Neuhausen im Enzkreis

Aufstellung des Bebauungsplanes "Falter" Ortsteil Neuhausen

Offenlage Bebauungsplanentwurf "Falter" Ortsteil Neuhausen

Stand: 09.03.2024

Hier finden Sie alle Unterlagen bezüglich der Offenlage des Bebauungsplanentwurfs "Falter" Ortsteil Neuhausen:

 1. Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs "Falter", Ortsteil Neuhausen mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet "Falter" (PDF)

 2. Bebauungsplan Falter - zeichnerischer Teil (PDF)

 3. Bebauungsplan "Falter" mit örtlichen Bauvorschriften - Textteil - Fassung vom 23.02.2024 (PDF)

 4. Schalltechnische Untersuchung - Erläuterungsbericht - Auftraggeber: KBB GmbH Kommunalberatung Infrastrukturentwicklung (PDF)

 5. Baugrunderkundung und Gründungsberatung, umwelttechnische Untersuchungen (PDF)

 6. Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen zum Vorhaben "Falter" in Neuhausen (Enzkreis) - Aktualisierung - (PDF)

 7. Umweltbericht und Grünordnungsplan inkl. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung zum Bebauungsplan "Falter" in Neuhausen - Stand: 15.02.2024 (PDF)

 8. Amt für Baurecht, Naturschutz und Bevölkerungsschutz: Berücksichtigung von energetischen und ökologischen Belangen (PDF)

 9. Landesnaturschutzverband BW - Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4(1) BauGB (PDF)

10. Abwägungssynopse - SCHÖFFLER.stadtplaner.architekten (PDF)

11.1. Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2018 - Protokoll (PDF)

11.2. Bürgerinformationsveranstaltung und Eigentümerversammlung - am 21.07.2022 - Protokoll (PDF)

12. Scopingtermin im BPlan-Verfahren - Protokoll (PDF)

13. umweltbezogene Stellungnahme - Amt für Baurecht und Naturschutz - Landratsamt Enzkreis (PDF)

14. umweltbezogene Stellungnahme - Landesnaturschutzverband BW (PDF)

Öffentliche Bekanntmachung

Stand: 13.07.2022

 

Aufstellung des Bebauungsplanes „Falter“ Ortsteil Neuhausen mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet "Falter" – Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 15. Mai 2018 aufgrund der Erweiterung des Plangebietes

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen hat am 26. April 2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich „Falter“ einen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Durch diesen Beschluss wird der bereits am 15. Mai 2018 gefasste Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Falter" aufgrund der Erweiterung des Plangebietes geändert.

Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Mitteilungsblatt Nr. 18 vom 5. Mai 2022.

Hinweis auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit aufgrund der Erweiterung des Plangebietes.

Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet am Donnerstag, 21. Juli 2022, um 18.00 Uhr in der Monbachhalle Neuhausen, Monbachstraße 4, 75242 Neuhausen, eine Informationsveranstaltung statt.

Weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht in der Zeit vom 22. Juli 2022 bis 19. August 2022 im Rathaus Neuhausen, Zimmer 5, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen, während der üblichen Dienststunden. In dieser Zeit können auch die bei der Informationsveranstaltung vorgestellten Planentwürfe und Unterlagen im Rathaus Neuhausen (Flur im Erdgeschoss), Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen sowie auf der Homepage der Gemeinde.

Neuhausen, 11. Juli 2022

gez. Dr. Sabine Wagner
Bürgermeisterin

Bebauungsplanverfahren "Falter"

Aufstellung des Bebauungsplanes "Falter" Ortsteil Neuhausen mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet "Falter"

28.09.2018

Nochmaliger Hinweis - Auszug aus dem Gemeindeblatt der Gemeinde Neuhausen vom 20.09.2018

Vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
In der Informationsveranstaltung am 27.September 2018 in der Monbachhalle in Neuhausen wurde die nachstehende Power-Point-Präsentation mit Planentwürfen sowie das beigefügte Ergebnis der speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchungen für das Bebauungsplangebiet "Falter" vorgestellt.

Power-Point-Präsentation

spezielle artenschutzrechliche Untersuchung der Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung

Studie Erschließungskonzept
Variante 1
Variante 2

Geltungsbereich Bebauungsplan

Die Unterlagen können auch im Erdgeschoss des Rathauses Neuhausen, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen eingesehen werden. 

Weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht in der Zeit vom 28.September 2018 bis 19.Oktober 2018 beim Bürgermeisteramt Neuhausen Zimmer 5, 75242 Neuhausen, während der Dienststunden. Äußerungen zur Planung können auch schriftlich beim Bürgermeisteramt Neuhausen - oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer 5 - eingereicht werden.

 

18.05.2018

Öffentliche Bekanntmachung

Lageplan

Ansprechpartner

Gemeindeverwaltung Neuhausen
Bürgermeisterin Dr. Sabine Wagner
Pforzheimer Straße 20
75242 Neuhausen
Telefonnummer: 07234 9510-10
Faxnummer: 07234 9510-50
E-Mail schreiben

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