Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan
in der Gemeinde Neuhausen gemäß § 7 der 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30. März 2021 beschlossen, für die klassifizierten Straßen in den Ortsdurchfahrten der Gemeinde Neuhausen einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Der hierzu vom Ingenieurbüro Koehler & Leutwein aus Karlsruhe erstellte Planentwurf wurde vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 26. Oktober 2021 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Lärmaktionsplanes zu unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung zu geben.
Der beigefügte Entwurf des Lärmaktionsplans liegt in der Zeit vom 11. April 2022 bis einschließlich 13. Mai 2022 auch im Rathaus Neuhausen, Flur im Erdgeschoss, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen, während der üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr – 18.30 Uhr) öffentlich aus. Jedermann kann die Unterlagen während der Dauer der Auslegung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen (Ansprechpartner Zimmer 5).
Anregungen und Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen können bis einschließlich 13. Mai 2022 schriftlich, gerne auch per Mail (lutz(@)neuhausen-enzkreis.de) oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Neuhausen, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen abgegeben werden.
Nach Ende des Beteiligungsverfahrens wird der Gemeinderat über die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen beraten und darüber entscheiden, inwieweit diese im Verfahren berücksichtigt werden. Anschließend wird der endgültige Lärmaktionsplan vom Gemeinderat beschlossen.
Neuhausen, 28. März 2022
gez. Dr. Sabine Wagner
Bürgermeisterin
EU – Umgebungslärmrichtlinie Lärmaktionsplanung -Erläuterungsbericht-