Wahlen
Hier finden Sie alle Informationen zu den aktuellen Wahlen.
Wahlbekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachungen
Antrag auf Briefwahl
Unter dem folgenden Link können Sie die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Wahlbenachrichtigung benötigen, um den Online-Antrag vollständig auszufüllen. Diese geht Ihnen mit der Post zu.
Briefwahl - Nutzung des Kurierwegs für Auslandsdeutsche und Urlauber
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat mitgeteilt, dass das Auswärtige Amt deutschen Wahlberechtigten, die sich während der Bundestagswahl im Ausland aufhalten, die Nutzung des amtlichen Kurierwegs für die Briefwahl ermöglicht. Dies gilt nicht nur für sogenannte Auslandsdeutsche, sondern auch für Wahlberechtigte, die vorübergehend im Ausland, beispielsweise im Urlaub, sind.
Bitte beachten Sie:
- Abstimmung mit der Auslandsvertretung erforderlich: Die Nutzung des amtlichen Kurierwegs muss im Vorfeld mit der zuständigen deutschen Auslandsvertretung abgesprochen werden.
- Alternative Versandwege möglich: Kommerzielle Expressdienste oder der Luftpostversand können unter Umständen schneller und geeigneter sein. Die Wahl der Versandart sowie die damit verbundenen Kosten liegen in der Verantwortung der wahlberechtigten Person. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen.
- Antragstellung: Im Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins kann angegeben werden, dass die Briefwahlunterlagen über die Kurieradresse des Auswärtigen Amtes an die entsprechende Auslandsvertretung versendet werden sollen.
Eine Übersicht über Länder und Städte mit deutscher Auslandsvertretung, die am Kurieraustausch teilnehmen, finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin:
Antrag auf Briefwahl für Auslandsdeutsche
Auch Deutsche, welche sich am Wahltag im Ausland aufhalten, sind berechtigt, an der Wahl teilzunehmen,
- sofern sie nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Diese sogenannten „Auslandsdeutschen“ können in diesem Falle einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie auf die Ausstellung von Briefwahlunterlagen stellen. Weitere Informationen hierzu sowie die Antragsformulare finden Sie unter www.bundeswahlleiterin.de