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Bekanntmachungen

Bergwerk „Grube Käfersteige“, Gemarkung Würm, Stadtkreis Pforzheim

Bergwerk „Grube Käfersteige“, Gemarkung Würm, Stadtkreis Pforzheim  

Bekanntmachung und Auslegung der Anträge der Deutsche Flussspat GmbH vom 09.09.2025 und 12.09.2025 auf 

  1. Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für die Sümpfung und Sicherung des Grubengebäudes, Erkundungsmaßnahmen und den Probebetrieb
  2. Erteilung der für das Vorhaben erforderlichen wasserrechtlichen Zulassungen

Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, wird Folgendes bekannt gegeben: 

Die Deutsche Flussspat GmbH (DFG), 75177 Pforzheim, beabsichtigt den Gewinnungsbetrieb des Bergwerkes „Grube Käfersteige“ im Stadtkreis Pforzheim auf der Gemarkung Würm wiederaufzunehmen. Bei der Grube handelt es sich um ein ehemaliges Fluss- und Schwerspat-Bergwerk, welches 1999 fachgerecht verschlossen und aus der Bergaufsicht entlassen wurde.

(1)

Mit Antrag vom 09.09.2025 auf Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans sieht die DFG zunächst Arbeiten vor, die der Beurteilung dienen, inwieweit die Wiederaufnahme des Gewinnungsbetriebes grundsätzlich möglich ist. Hierzu sind zunächst die Sümpfung und Sicherung des Grubengebäudes geplant. Im Anschluss sollen durch Erkundungsmaßnahmen und einen Probebetrieb, die veranschlagten Ressourcenabschätzungen bestätigt und die Wirtschaftlichkeit eines zukünftigen Grubenbetriebes untersucht werden. 

Neben untertägigen Arbeiten ist auch die Einrichtung von Betriebsflächen und Betriebsanlagen über Tage vorgesehen.

Die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans bedarf nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. 

Der Antrag auf Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans schließt folgende Anträge mit ein: 

a. Straßensondernutzung für die L 572 (Würmtalstraße) nach § 16 Straßengesetz

b. Antrag auf Erteilung der befristeten Waldumwandlung gemäß § 11 Landeswaldgesetz

c. Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 34 Abs. 3 Bundnaturschutzgesetz (BNatSchG)

d. Anträge auf Erteilung naturschutzrechtlicher Befreiungen und Ausnahmen:

  • Antrag auf Befreiung von den Vorschriften der Verordnung des Bürgermeisteramtes Pforzheim über das Landschaftsschutzgebiet (LGS) für den Stadtkreis Pforzheim vom 12. Dezember 1994 gemäß § 7 der LSG-Verordnung i.V.m. § 67 BNatSchG
  • Antrag auf Befreiung von den Vorschriften der Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über den Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord vom 16. Dezember 2003 gemäß § 6 der Naturparkverordnung i.V.m. § 67 BNatSchG
  • Antrag auf Zulassung einer Ausnahme von den Verboten nach § 30 Abs. 2 BNatSchG gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG

Auf Antrag der DFG nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Zum Zeitpunkt des Beginns des Zulassungsverfahrens liegen folgende entscheidungserhebliche Berichte zum Vorhaben vor:

Erläuterungsbericht zum Vorhaben, Schwingungstechnisches Gutachten, Schalltechnische Untersuchungen, Immissionsprognose Luft und Wasserdampf, Senkungsprognose, Eingriffs- und Ausgleichsbewertung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Natura 2000-Erheblichkeitsvorprüfungen, Hydrogeologischer und Hydrologischer Fachbeitrag, Gewässerökologische Untersuchungsberichte, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, UVP-Bericht.

(2)

Die für das Vorhaben erforderlichen wasserrechtlichen Zulassungen werden aufgrund der fehlenden Konzentrationswirkung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans nicht von der Planfeststellung erfasst und daher mit Schreiben der DFG vom 12.09.2025 gesondert beantragt. 

Beantragt wird die Erteilung der

a. wasserrechtlichen Erlaubnis zum Entnehmen, Zutagefördern und Zutageleiten des Grubenwassers und des zulaufenden Grundwassers aus der Sümpfung und der Wasserhaltung der Grube Käfersteige.

b. wasserrechtlichen Genehmigung für den Bau- und Betrieb der Wasseraufbereitungsanlage der Grubenwässer aus der Grube Käfersteige und der anfallenden Oberflächenwässer im Bereich Würmtalrampe.

c. wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von aufbereitetem Grubenwasser und aufbereitetem Oberflächenwasser in das Gewässer „Würm“.

Des Weiteren ist nach Ziffer 13.3.2 der Anlage 1 UVPG für das Zutagefördern von 100.000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³/a Grundwasser im Zuge der Sümpfung und Trockenhaltung des Grubengebäudes eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich. Die Prüfung der Umweltauswirkungen erfolgt im Wege der Umweltverträglichkeitsprüfung des Planfeststellungsverfahrens zur Erteilung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans.

Für den bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan sowie für die wasserrechtlichen Zulassungen wird ein Geltungszeitraum von 15 Jahren beantragt. 

Das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Referat 97, Landesbergdirektion, ist zuständige Zulassungsbehörde für den bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan und für die wasserrechtlichen Zulassungen.

Für die Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die Anträge mit den dazugehörigen Planunterlagen in der Zeit vom 06.10.2025 bis einschließlich 05.11.2025 im

  • Rathaus der Gemeinde Neuhausen, Flur im Erdgeschoss, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen

während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus. 

Die Anträge mit Planunterlagen werden mit Beginn der Auslegung auch auf der Internetseite der Gemeinde Neuhausen unter www.neuhausen-enzkreis.de zur Einsichtnahme bereitgestellt. Ebenso sind die Bekanntmachung und die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg unter rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/service/bekanntmachungen/ unter „Bergrechtliche Verfahren“ sowie auf der Internetseite des UVP-Verbundes des Landes unter www.uvp-verbund.de/bw eingestellt.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann während der Auslegungsfrist und anschließend einen Monat bis einschließlich05.12.2025 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Neuhausen oder beim Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Albertstraße 5, 79104 Freiburg, Einwendungen gegen das Vorhaben erheben sowie sich zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens äußern (Einwendungs- und Äußerungsfrist).

Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 Landesverwaltungsverfahrensgesetz einzulegen, werden hiermit von der Auslegung des Antrags benachrichtigt. Gleichzeitig wird ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb der oben genannten Einwendungs- und Äußerungsfrist gegeben.

Für die Fristwahrung ist der Eingang der Einwendung, Äußerung und Stellungnahme bei der Gemeinde oder beim Regierungspräsidium Freiburg maßgeblich. Mit Ablauf der Einwendung- bzw. Äußerungsfrist sind alle Einwendungen und Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen. Dies gilt entsprechend auch für Stellungnahmen der Vereinigungen. Dieser Ausschluss gilt nicht für ein sich anschließendes Klageverfahren.

Die Einwendungen bzw. Äußerungen müssen den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. Sie sind in Schriftform, d. h. in einem mit handschriftlicher Unterschrift versehenen Schreiben unter Angabe der vollständigen Anschrift vorzubringen, soweit sie nicht zur Niederschrift erklärt werden. Die Erhebung von Einwendungen bzw. die Äußerungen durch Übersendung einer einfachen E-Mail ist nicht möglich.

Für Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), gilt derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Einwendungen, die den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen oder auf denen Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben, können unberücksichtigt bleiben.

Einwendungen und Äußerungen werden dem Vorhabenträger und den von ihm Beauftragten sowie den Behörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, zur Verfügung gestellt, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen der einwendenden bzw. sich äußernden Person werden deren Name und Anschrift vor der Weitergabe der Einwendung bzw. Äußerung unkenntlich gemacht, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.

Nach Ablauf der Einwendungs- und Äußerungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, Äußerungen und Stellungnahmen mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Vereinigungen, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen bzw. Äußerungen vorgebracht haben, in einer mündlichen Verhandlung erörtert (Erörterungstermin). Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen und Äußerungen vorgebracht oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und dass die Personen, die Einwendungen und Äußerungen vorgebracht haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind.

Bei Zulassung des Vorhabens entscheidet die Zulassungsbehörde im Planfeststellungsbeschluss und in den zugehörigen wasserrechtlichen Zulassungen über die Einwendungen, über die im Erörterungstermin keine Einigung erzielt worden ist. Der Planfeststellungsbeschluss und die wasserrechtlichen Zulassungen sind denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zuzustellen. Sind mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen, so können diese Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Informationen zum Schutz personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung: rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/_DocumentLibraries/DSE/97-01F.pdf. Auf Wunsch werden diese Informationen in Papierform versandt.

Gemeinde Neuhausen, 01.10.2025          

gez. Frau Dr. Wagner, Bürgermeisterin

2025-09-12 Übergabe Unterlagen Planfeststellungsverfahren, Beantragung Genehmigung (PDF-Dokument, 295,85 KB, 26.09.2025) 

Inhaltsangabe Antragsunterlagen (PDF-Dokument, 1,62 MB, 26.09.2025) 

Unterlagen Antrag bergrechtlicher Rahmenbetriebsplan

DFG_RBPL_Teil_A_1_Lagepläne_und_Verzeichnisse_2025-09-09 (PDF-Dokument, 7,24 MB, 26.09.2025) 

DFG_RBPL_Teil_A_2_1_Infrastruktur_Erschließung (PDF-Dokument, 3,52 MB, 26.09.2025) 

DFG_RBPL_Teil_A_2_2_Senkungsprognose_2025-09-04_mit_Anlagen_compressed (PDF-Dokument, 21,2 MB, 26.09.2025) 

DFG_RBPL_Teil_A_2_3_Altbergbau (PDF-Dokument, 4,73 MB, 26.09.2025) 

DFG_RBPL_Teil_A_2_4_Wassergefährdende_Stoffe (PDF-Dokument, 1,41 MB, 26.09.2025) 

DFG_RBPL_Teil_B_1_Antrag_WRE_Zusammenfassung_nachrichtlich_2025-09-05 (PDF-Dokument, 514,38 KB, 26.09.2025) 

DFG_RBPL_Teil_B_2_Unterlagen_Leitungsquerung (PDF-Dokument, 5,08 MB, 26.09.2025) 

DFG_RBPL_Teil_B_3_Waldumwandlung_v1_3_arguplan_2025-09-09_mit_Anlagen (PDF-Dokument, 4,32 MB, 26.09.2025) 

DFG_RBPL_Teil_B_4_Antrag_Ausnahme_Natura2000_v1_2_arguplan_2025-09-09 (PDF-Dokument, 1,46 MB, 26.09.2025) 

DFG_RBPL_Teil_B_5_Antrag_NatSchRechtliche_Befreiung_Ausnahme_v1_2_arguplan_2025-09-09 (PDF-Dokument, 405,76 KB, 26.09.2025) 

DFG_RBPL_Teil_C_UVP-Bericht_v1_3_arguplan_2025-09-09_neu_mit_Anlagen (PDF-Dokument, 3,33 MB, 26.09.2025) 

DFG_RBPL_Teil_D_Unterlagen_Natura2000-VP_v1_2_arguplan_2025-09-09_mit_Anhängen (PDF-Dokument, 12,3 MB, 26.09.2025) 

DFG_RBPL_Teil_E_Artenschutzbeitrag_v1_3_arguplan_2025-09-09_neu_mit_Anhängen (PDF-Dokument, 14,0 MB, 26.09.2025) 

DFG_RBPL_Teil_F_LBP_v1_2_arguplan_2025-09-09_neu_mit_Anlagen (PDF-Dokument, 3,33 MB, 26.09.2025) 

DFG_RBPL_Teil_G_Nachweis_Abstimmungen (PDF-Dokument, 2,23 MB, 26.09.2025) 

DFG_RBPL_Teil_H_1_Spang_Hydrogutachten_P7834b250407_REV03 (PDF-Dokument, 5,06 MB, 02.10.2025) 

DFG_RBPL_Teil_H_2_Aland_GewOekol_2025-07-16 (PDF-Dokument, 5,67 MB, 26.09.2025) 

DFG_RBPL_Teil_H_3_Aland_Fachbeitrag_WRRL_2025-07-16 (PDF-Dokument, 2,08 MB, 26.09.2025) 

DFG_RBPL_Teil_I_1_Schwingungstechnisches_Gutachten_2025-05-05 (PDF-Dokument, 3,04 MB, 26.09.2025) 

DFG_RBPL_Teil_I_2_Schalltechnische_Untersuchung_2025-06-03 (PDF-Dokument, 4,94 MB, 26.09.2025) 

DFG_RBPL_Teil_I_3_Immissionsprognose_Luft_2025-06-04 (PDF-Dokument, 8,03 MB, 26.09.2025) 

DFG_RBPL_Teil_I_4_Immissionsprognose_Wasserdampf_2025-04-30 (PDF-Dokument, 6,84 MB, 26.09.2025) 

DFG_RBPL_Teil_J_1_Zusammenfassung_RBPL_2025-09-09_Rev_01 (PDF-Dokument, 1,41 MB, 26.09.2025) 

DFG_RBPL_Teil_J_2_Zusammenfassung_UVP-Bericht_v1_1_arguplan_2025-09-09 (PDF-Dokument, 2,17 MB, 26.09.2025) 

DFG_RBPL_Text_2025-09-09_Rev_01 (PDF-Dokument, 2,37 MB, 26.09.2025) 

Unterlagen Wasserrechtsantrag

DFG_WRE_Antrag_Anl_1_ALAND_Fachbeitrag_WRRL_2025-07-16 (PDF-Dokument, 1,95 MB, 26.09.2025) 

DFG_WRE_Antrag_Anl_2_ALAND_GewOekol_2025-07-16 (PDF-Dokument, 5,67 MB, 26.09.2025) 

DFG_WRE_Antrag_Anl_3_SPANG_Hydrogutachten_P7834b250407_REV03 (PDF-Dokument, 2,51 MB, 26.09.2025) 

DFG_WRE_Antrag_Anl_4_Verfahrensschema_Wasseraufbereitung (PDF-Dokument, 390,62 KB, 26.09.2025) 

DFG_WRE_Antrag_Anl_5_Datenblätter_Flockungsmittel (PDF-Dokument, 903,78 KB, 26.09.2025) 

DFG_WRE_Antrag_Text_2025-09-09_Rev_02 (PDF-Dokument, 2,47 MB, 26.09.2025) 

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