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Bekanntmachungen

Bekanntmachung des Erörterungstermins gemäß § 73 Abs. 6 Landesverwaltungsverfahrensgesetz

Landesverwaltungsverfahrensgesetz 

  1. im Planfeststellungsverfahren nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz zur Erteilung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für die Sümpfung und Sicherung des    Grubengebäudes, für Erkundungsmaßnahmen und den Probebetrieb im Bergwerk „Grube Käfersteige“, Gemarkung Würm, Stadtkreis Pforzheim
  2. sowie im Wasserrechtsverfahren zur Erteilung der für das Vorhaben erforderlichen wasserrechtlichen Zulassungen.

Das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, wird die gegen das Vorhaben fristgerecht erhobenen Einwendungen, die zum Vorhaben abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen im Sinne des § 73 Abs. 4 Satz 5 Landesverwaltungsverfahrensgesetz sowie die Stellungnahmen der Behörden mit der Vorhabenträgerin, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben am

am Donnerstag, den 05.02.2026, um 10.30 Uhr (Einlass ab 10.00 Uhr)

in der Würmtalhalle, Ritterstraße 9-13, 75181 Pforzheim (OT Würm)

in einer mündlichen Verhandlung erörtern.

Hinweise zur Erörterung:

  1. Die Erörterungsverhandlung ist nicht öffentlich. Es ist aber zulässig und vorgesehen öffentlich zu verhandeln, soweit keiner der Beteiligten widerspricht.
  2. Die Einwendungsfrist zum Vorhaben endete am 05.12.2025. Alle danach eingegangenen Einwendungen sind, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, verspätet und können im Zulassungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden. Erörtert werden ausschließlich die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 S. 5 LVwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zum Vorhaben.
  3. Ein Beteiligter kann verlangen, dass mit ihm in Abwesenheit anderer Beteiligter verhandelt wird, soweit er ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung seiner persönlichen oder sachlichen Verhältnisse oder an der Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen glaubhaft macht.
  4. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden. Die schriftlich und rechtzeitig erhobenen Einwendungen behalten auch bei Ausbleiben eines Beteiligten ihre Gültigkeit.
  5. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.
  6. Mit dem Abschluss des Erörterungstermins ist das Anhörungsverfahren beendet.
  7. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
  8. Die Planunterlagen zum Vorhaben können auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/service/bekanntmachungen/ unter „Bergrechtliche Verfahren“ sowie auf dem UVP-Portal der Länder unter https://www.uvp-verbund.de/bw eingesehen werden.
  9. Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite unter www.rp-freiburg.de/datenschutz-planfeststellung. Auf Wunsch werden diese Informationen in Papierform versandt.

Freiburg i. Br., den 21.01.2026                                                  

Regierungspräsidium Freiburg

Bergwerk „Grube Käfersteige“, Gemarkung Würm, Stadtkreis Pforzheim

Bekanntmachung

Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, wird Folgendes bekannt gegeben:

Das Regierungspräsidium Freiburg hat auf Antrag der Deutsche Flussspat GmbH vom 09.09.2025 und 12.09.2025 mit Entscheidung vom 09.09.2026 den bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan für die Wiederaufnahme des Erkundungs- und Gewinnungsbetriebes in der Grube Käfersteige planfestgestellt. Weiter wurde die wasserrechtliche Erlaubnis für das Entnehmen, Zutagefördern und Zutageleiten von Grubenwasser aus der Sümpfung und Wasserhaltung des Bergwerks sowie für das Einleiten des gehobenen Grubenwassers und des am Betriebspunkt Würmtalrampe anfallenden Oberflächenwassers in das Gewässer Würm zugelassen.

Eine Ausfertigung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans (Planfeststellungsbeschluss) und der wasserrechtlichen Erlaubnis sowie eine Fertigung der genehmigten Planunterlagen liegen in der Zeit von Montag, den 21.09.2026 bis einschließlich Montag, den 05.10.2026, im Rathaus der Gemeinde Neuhausen, Erdgeschoss, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

Die ausgelegten Unterlagen können mit Beginn der Auslegung auch auf der Internetseite der Gemeinde eingesehen werden. Ebenso sind die Unterlagen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/service/bekanntmachungen/ unter „Bergrechtliche Verfahren“ sowie auf der Internetseite des UVP-Verbundes des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/bw zur Einsichtnahme eingestellt.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss und die wasserrechtliche Erlaubnis gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Gemeinde Neuhausen, 15.09.2026                                                         gez. Frau Dr. Wagner, Bürgermeisterin

Entscheidung (bergrechtlicher Planfeststellungsbeschluss und wasserrechtliche Entscheidung) (PDF-Dokument, 14,0 MB, 17.09.2026) 

Planfestgestellte Unterlagen 

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