Bebauungsplanverfahren
Hier finden Sie alle wichtigen Details zu aktuellen Planungsprojekten in der Gemeinde. Erfahren Sie, welche Änderungen geplant sind, welche Schritte als nächstes erfolgen und wie Sie sich aktiv in den Prozess einbringen können. Ihre Meinung zählt – gestalten Sie die Zukunft Ihrer Umgebung mit!
Eine Übersicht sowie weitere Informationen zu unseren Bebauungsplänen finden Sie hier.
Zentraler Feuerwehrstandort
Stand: 02.05.2024
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes "Zentraler Feuerwehrstandort“ im Ortsteil Hamberg mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet "Zentraler Feuerwehrstandort"
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen hat am 30. April 2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich „Zentraler Feuerwehrstandort“ im Ortsteil Hamberg einen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 3. April 2024 maßgebend. Er ergibt sich aus dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt.
siehe - Bebauungsplan "Zentraler Feuerwehrstandort" Gemarkung Hamberg Lageplan (PDF-Dokument, 400,28 KB, 05.09.2024) Geltungsbereichsiehe als PDF
Ziele und Zwecke der Planung
In seiner Sitzung am 23. Mai 2023 hatte der Gemeinderat den Feuerwehrbedarfsplan 2023 – 2027 für die Gemeinde Neuhausen beschlossen. In diesem Gutachten wurde von Seiten eines Fachplaners die Empfehlung ausgesprochen, die vier derzeit in den Ortsteilen bestehenden Feuerwehrstandorte zusammenzuführen.
Hierzu wurden mehrere Standorte, an denen die vorgegebenen Einsatzzeiten gewährleistet werden können, in die näheren Überlegungen einbezogen und mit den betroffenen Fachbehörden des Landratsamtes Enzkreis (Amt für Baurecht und Natur-schutz / Umweltamt / Forstamt / Verkehrsamt / Landwirtschaftsamt / Kreisbrand-meister) erörtert.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Standort auf der gegenüber-liegenden Seite des Weißen Kreuzes im Ortsteil Hamberg (im abgedruckten Lageplan rot umrandet eingezeichnet) die größte Akzeptanz bei den Behördenvertretern gefunden hat und insbesondere unter naturschutzrechtlichen Gesichtspunkten die wenigsten Problemstellungen aufwirft. Insoweit hat der Gemeinderat beschlossen, die Grundstücke in diesem ca. 1,5 ha großen Bereich zu erwerben.
Das Plangebiet mit der Bezeichnung „Zentraler Feuerwehrstandort“ befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich und ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsfläche ausgewiesen. Der Bebauungsplan wird somit nicht gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, so dass der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes geändert werden muss.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung eines zentralen Feuerwehrstandortes in der Gemeinde Neuhausen geschaffen werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet eine Informationsveranstaltung statt. Zeitpunkt und Ort der Veranstaltung werden im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Gemeinde noch rechtzeitig bekannt gegeben. Im Anschluss an die Informationsveranstaltung besteht innerhalb einer noch bekannt zu gebenden Frist weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung.
Neuhausen, 2. Mai 2024
gez. Dr. Sabine Wagner
Bürgermeisterin
Sport-, Park- und Freiflächen Bildungscampus Biet
Stand:02.04.2024
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes „Sport-, Park- und Freiflächen Bildungscampus Biet“ Ortsteil Steinegg mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet „Sport-, Park- und Freiflächen Bildungscampus Biet“
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen hat am 19. März 2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich „Sport-, Park- und Freiflächen Bildungscampus Biet“ im Ortsteil Steinegg einen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 6. März 2024 maßgebend. Er ergibt sich aus dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt.
siehe Aufstellungsbeschluss Lageplan (PDF-Dokument, 491,25 KB, 12.12.2024).
Ziele und Zwecke der Planung
Im Ortsteil Steinegg wird derzeit die Verbandsschule im Biet baulich erweitert und darüber hinaus westlich angrenzend auch das neue Kinderbildungszentrum der Gemeinde errichtet. Durch die zusätzlichen Gebäude muss auch ein Teil der Sportanlage des LV Biet e. V. verlegt werden und die räumliche Situation in diesem Bereich wird zusehends beengter. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat beschlossen, die südlich des Schulgeländes gelegenen landwirtschaftlichen Flächen zu erwerben. Auf diesen Flächen sollen nun dringend benötigte Sport-, Park- und Freiflächen für die Verbandsschule, das Kinderbildungszentrum sowie die örtlichen Vereine angelegt werden. Um diesen Bereich optimal erschließen und entwickeln zu können, soll die Zufahrt zu den neu geplanten Sport-, Park- und Freiflächen unmittelbar über die Landesstraße L 573 mit einer Linksabbiegespur für den Verkehr von Neuhausen kommend erfolgen. Der Bebauungsplan wird nicht gemäß § 8 Abs. 2 BauGB voll umfänglich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, so dass der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden muss.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung von Sport-, Park- und Freiflächen für die Verbandsschule, das Kinderbildungszentrum sowie die örtlichen Vereine im vorgenannten Bereich geschaffen werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet eine Informationsveranstaltung statt. Zeitpunkt und Ort der Veranstaltung werden im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Gemeinde noch rechtzeitig bekannt gegeben. Im Anschluss an die Informationsveranstaltung besteht innerhalb einer noch
bekannt zu gebenden Frist weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung.
Neuhausen, 2. April 2024
gez. Dr. Sabine Wagner
Bürgermeisterin
Heumade III
Stand: 25.01.2024
Bebauungsplanverfahren „Heumade III“ – frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellung des Bebauungsplanes „Heumade III" Ortsteil Hamberg mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet "Heumade III"
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen hat am 15. Dezember 2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich "Heumade III" im Ortsteil Hamberg einen Bebauungsplan sowie örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Mitteilungsblatt Nr. 51/52 am 21. Dezember 2023.
Hinweis auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet am Donnerstag, 15. Februar 2024, um 18.00 Uhr im Rathaus Neuhausen, Sitzungszimmer OG 14, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen, eine Informationsveranstaltung statt.
Weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht in der Zeit vom 16. Februar 2024 bis 8. März 2024 beim Bürgermeisteramt Neuhausen, Zimmer 5, 75242 Neuhausen, während der üblichen Dienststunden. In dieser Zeit können auch die bei der Informationsveranstaltung vorgestellten Planentwürfe und Unterlagen im Rathaus Neuhausen (Flur im Erdgeschoss), Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen eingesehen werden. Äußerungen zur Planung können auch schriftlich beim Bürgermeisteramt Neuhausen eingereicht werden.
Neuhausen, 25. Januar 2024
gez. Dr. Sabine Wagner Bürgermeisterin
Hinweis zur Info-Veranstaltung am 15.02.2024 (PDF-Dokument, 89,73 KB, 12.12.2024)
Lageplan Umfassungsgrenze (PDF-Dokument, 231,21 KB, 12.12.2024)
Planskizzen des projektierten Gebäudes (PDF-Dokument, 11,0 MB, 12.12.2024)
Scopingtermin am 17.01.2024 (PDF-Dokument, 706,40 KB, 12.12.2024)
Informationsveranstaltung Bebauungsplan "Heumade III" Neuhausen - Hamberg (PDF) - PowerPoint-Präsentation (PDF-Dokument, 3,36 MB, 12.12.2024)
Stand:18.12.2023
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes „Heumade III“ Ortsteil Hamberg mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet "Heumade III"
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen hat am 15. Dezember 2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich „Heumade III“ im Ortsteil Hamberg einen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 1. Dezember 2023 maßgebend. Er ergibt sich aus dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt (PDF-Dokument, 231,21 KB, 12.12.2024).
Ziele und Zwecke der Planung
Ein Hamberger Unternehmer hat Bedarf an Gewerbeflächen angemeldet und insoweit um Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Flst.Nr. 2015, 2017, 2018 und 2414 Gemarkung Hamberg gebeten. Geplant ist die Errichtung eines mehrstöckigen Betriebsgebäudes, in dem Produktion und Verwaltung mehrerer Firmen untergebracht werden sollen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung eines mehrgeschossigen Produktions- und Verwaltungsgebäude geschaffen werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet in Kürze eine Informationsveranstaltung statt. Zeitpunkt und Ort der Veranstaltung werden im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Gemeinde noch rechtzeitig bekannt gegeben. Im Anschluss an die Informationsveranstaltung besteht innerhalb einer noch bekannt zu gebenden Frist weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung.
Neuhausen, 18. Dezember 2023
gez. Dr. Sabine Wagner
Bürgermeisterin
Ettern
05.04.2022
Öffentliche Bekanntmachung
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Ettern" Ortsteil Hamberg mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet "Ettern" - Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 27. Oktober 2015 aufgrund der Erweiterung des Plangebietes - weiterlesen (PDF-Dokument, 213,69 KB, 12.12.2024).
Lageplan (PDF-Dokument, 1,18 MB, 12.12.2024)
31.03.2017
Ausarbeitung des Büros Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung J.Tautner zum Thema „Geplantes Wohnbaugebiet „Ettern“ - Suche nach Maßnahmenflächen für die streng geschützten Arten Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling und Großer Feuerfalter“
Maßnahmenflächensuche (PDF-Dokument, 6,14 MB, 12.12.2024)
15.12.2015
Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ettern“ Ortsteil Hamberg mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet „Ettern“
Auszug aus dem Mitteilungsblatt (PDF-Dokument, 263,32 KB, 12.12.2024)
Herzbohnengarten
Aufstellung des Bebauungsplanes „Herzbohnengarten“ Ortsteil Steinegg mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet „Herzbohnengarten“
03.04.2018
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen hat am 27.Februar 2018 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich „Herzbohnengarten„ einen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 27.Februar 2018 maßgebend. Es ergibt sich aus dem Kartenausschnitt (PDF-Dokument, 130,01 KB, 12.12.2024).
Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Mitteilungsblatt Nr. 11 am 15.03.2018.
Ziele und Zwecke der Planung
In der Gemeinde Neuhausen sind bereits seit längerer Zeit keine Baugrundstücke mehr verfügbar. Der Gemeinderat hat sich deshalb im Rahmen der Beratungen über die weitere städtebauliche Entwicklung dafür ausgesprochen, zeitnah die im Flächennutzungsplan ausgewiesene künftige Wohnbaufläche „Herzbohnengarten„ zu erschließen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet sollen die planungsrechtlichen Zulüssigkeitsvoraussetzungen für das neue Wohnbaugebiet „Herzbohnengarten„ geschaffen werden.
Hinweis auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung fand am Donnerstag, 19.April 2018 um 19.30 Uhr im Rathaus Neuhausen, Sitzungszimmer OG 14, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen, eine Informationsveranstaltung statt.
Vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
In der Informationsveranstaltung am 19.April 2018 im Rathaus Neuhausen wurde die Power-Point-Präsentation (PDF-Dokument, 14,7 MB, 12.12.2024) mit Planentwürfen sowie das Ergebnis der speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchungen (PDF-Dokument, 2,53 MB, 12.12.2024) für das Bebauungsplangebiet "Herzbohnengarten" vorgestellt.
Die Unterlagen können auch im Erdgeschoss des Rathauses Neuhausen, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen eingesehen werden.
Weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht in der Zeit vom 20. April 2018 bis 11. Mai 2018 beim Bürgermeisteramt Neuhausen, Zimmer 5, 75242 Neuhausen, während der üblichen Dienststunden. Äußerungen zur Planung können auch schriftlich beim Bürgermeisteramt Neuhausen - oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer 5 - eingereicht werden.