Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Suchseite,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Neuhausen im Enzkreis
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Neuhausen im Enzkreis
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Logo Gemeinde Neuhausen im Enzkreis

Bebauungsplanverfahren

Hier finden Sie alle wichtigen Details zu aktuellen Planungsprojekten in der Gemeinde. Erfahren Sie, welche Änderungen geplant sind, welche Schritte als nächstes erfolgen und wie Sie sich aktiv in den Prozess einbringen können. Ihre Meinung zählt – gestalten Sie die Zukunft Ihrer Umgebung mit!

Eine Übersicht sowie weitere Informationen zu unseren Bebauungsplänen finden Sie hier.

Zentraler Feuerwehrstandort

Stand 13.03.2026

Bebauungsplanverfahren "Zentraler Feuerwehrstandort" im Ortsteil Hamberg mit örtlichen Bauvorschriften

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen hat am 30. April 2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich „Zentraler Feuerwehrstandort“ im Ortsteil Hamberg einen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Mitteilungsblatt Nr. 23 am 2. Mai 2024.

In der Informationsveranstaltung zum Bebauungsplanverfahren am 26. Februar 2025 wurden die nachstehend ausgehängten bzw. im beigefügten Ordner enthaltenen Planentwürfe und Unterlagen vorgestellt. Diese Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde Neuhausen (https://www.neuhausen-enzkreis.de/unsere-gemeinde/oeffentliche-bekanntmachungen/bebauungsplan-verfahren) eingesehen werden.

Weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht in der Zeit vom 16. März 2026 bis zum 17. April 2026 beim Bürgermeisteramt Neuhausen (EG - Zimmer 3), während der üblichen Öffnungszeiten. Äußerungen zur Planung können schriftlich - oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Neuhausen, Zimmer 3 - eingereicht werden.

Anlage 1_AP Stand 09.12.2024 (PDF-Dokument, 1,93 MB, 13.03.2026) 

Anlage 2_saP Stand 06.02.2026 (PDF-Dokument, 4,40 MB, 13.03.2026) 

Anlage 3_FFH-VP_Formblatt Natura 2000 Stand 02.02.2026 (PDF-Dokument, 263,52 KB, 13.03.2026) 

Anlage 4_FFH-VP Natura 2000 Anlage Stand 02.02.2026 (PDF-Dokument, 1,09 MB, 13.03.2026) 

Anlage 5_UBGOP Vorentwurf Stand 06.02.2026 (PDF-Dokument, 1,60 MB, 13.03.2026) 

Anlage 6_Bestandsplan_UBGOP Stand 03.02.2026 (PDF-Dokument, 618,67 KB, 13.03.2026) 

Anlage 7_zeichnerischer Teil Stand 10.02.2026 (PDF-Dokument, 236,69 KB, 13.03.2026) 

Anlage 8_schriftlicher Teil Stand 10.02.2026 (PDF-Dokument, 1,04 MB, 13.03.2026) 

Stand: 11.02.2026

Aufstellung des Bebauungsplanes "Zentraler Feuerwehrstandort" im Ortsteil Hamberg mit örtlichen Bauvorschriften

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen hat am 30. April 2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich „Zentraler Feuerwehrstandort“ im Ortsteil Hamberg einen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Mitteilungsblatt Nr. 19 am 8. Mai 2024.

Hinweis auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:

Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet am Donnerstag, 26. Februar 2026, um 17.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen, eine Informationsveranstaltung statt.

Weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht in der Zeit vom 16. März 2026 bis zum 17. April 2026 beim Bürgermeisteramt Neuhausen (EG - Zimmer 3), während der üblichen Öffnungszeiten. In dieser Zeit können auch die bei der Informationsveranstaltung vorgestellten Planentwürfe und Unterlagen im Rathaus Neuhausen (Flur im Erdgeschoss) sowie auf der Homepage der Gemeinde Neuhausen eingesehen werden. Äußerungen zur Planung können auch schriftlich beim Bürgermeisteramt Neuhausen eingereicht werden.

Neuhausen, 10. Februar 2026

gez. Dr. Sabine Wagner
Bürgermeisterin

Stand: 02.05.2024

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes "Zentraler Feuerwehrstandort“ im Ortsteil Hamberg mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet "Zentraler Feuerwehrstandort"

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen hat am 30. April 2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich „Zentraler Feuerwehrstandort“ im Ortsteil Hamberg einen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 3. April 2024 maßgebend. Er ergibt sich aus dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt.

siehe - Bebauungsplan "Zentraler Feuerwehrstandort" Gemarkung Hamberg Lageplan (PDF-Dokument, 400,28 KB, 05.09.2024) Geltungsbereichsiehe als PDF

Ziele und Zwecke der Planung

In seiner Sitzung am 23. Mai 2023 hatte der Gemeinderat den Feuerwehrbedarfsplan 2023 – 2027 für die Gemeinde Neuhausen beschlossen. In diesem Gutachten wurde von Seiten eines Fachplaners die Empfehlung ausgesprochen, die vier derzeit in den Ortsteilen bestehenden Feuerwehrstandorte zusammenzuführen.

Hierzu wurden mehrere Standorte, an denen die vorgegebenen Einsatzzeiten gewährleistet werden können, in die näheren Überlegungen einbezogen und mit den betroffenen Fachbehörden des Landratsamtes Enzkreis (Amt für Baurecht und Natur-schutz / Umweltamt / Forstamt / Verkehrsamt / Landwirtschaftsamt / Kreisbrand-meister) erörtert.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Standort auf der gegenüber-liegenden Seite des Weißen Kreuzes im Ortsteil Hamberg (im abgedruckten Lageplan rot umrandet eingezeichnet) die größte Akzeptanz bei den Behördenvertretern gefunden hat und insbesondere unter naturschutzrechtlichen Gesichtspunkten die wenigsten Problemstellungen aufwirft. Insoweit hat der Gemeinderat beschlossen, die Grundstücke in diesem ca. 1,5 ha großen Bereich zu erwerben.

Das Plangebiet mit der Bezeichnung „Zentraler Feuerwehrstandort“ befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich und ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsfläche ausgewiesen. Der Bebauungsplan wird somit nicht gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, so dass der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes geändert werden muss.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung eines zentralen Feuerwehrstandortes in der Gemeinde Neuhausen geschaffen werden.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet eine Informationsveranstaltung statt. Zeitpunkt und Ort der Veranstaltung werden im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Gemeinde noch rechtzeitig bekannt gegeben. Im Anschluss an die Informationsveranstaltung besteht innerhalb einer noch bekannt zu gebenden Frist weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung.

Neuhausen, 2. Mai 2024

gez. Dr. Sabine Wagner
Bürgermeisterin

Sport- und Freiflächen Bildungscampus Biet

Stand: 05.03.2026

Öffentliche Bekanntmachung

Veröffentlichung (im Internet) des Bebauungsplanentwurfs

„Sport- und Freiflächen Bildungscampus Biet“

im Ortsteil Steinegg mit örtlichen Bauvorschriften nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen hat am 3. März 2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Sport- und Freiflächen Bildungscampus Biet“ mit örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung im Rathaus von Neuhausen einzusehen.

Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Lageplan vom 20. Februar 2026 maßgebend.

Planerfordernis

Im Ortsteil Steinegg wurde die Verbandsschule im Biet baulich erweitert und darüber hinaus westlich angrenzend das neue Kinderbildungszentrum der Gemeinde errichtet. Durch die zusätzlichen Gebäude musste auch ein Teil der Sportanlage des LV Biet e. V. verlegt werden und die räumliche Situation in diesem Bereich sowie die bestehende Parksituation wird zusehends beengter. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat beschlossen, die südlich des Schulgeländes gelegenen landwirtschaftlichen Flächen zu erwerben. Auf diesen Flächen sollen nun dringend benötigte Sport- und Freiflächen für die Verbandsschule, das Kinderbildungszentrum sowie die örtlichen Vereine angelegt werden.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 2 BauGB vollumfänglich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung von Sport- und Freiflächen für die Verbandsschule, das Kinderbildungszentrum sowie die örtlichen Vereine im vorgenannten Bereich geschaffen werden.

Bisheriger Verfahrensablauf

In seiner öffentlichen Sitzung am 27. Mai 2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Sport- und Freiflächen Bildungscampus Biet““ im Ortsteil Steinegg mit örtlichen Bauvorschriften gefasst.

Im Zeitraum März bis Dezember 2025 fand auf Grundlage des damaligen Vorentwurfs ein Scoping-Termin, eine Infoveranstaltung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Auslegung der Planunterlagen statt.

Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Von Seiten der Behörden wurde insbesondere auf die Einhaltung der Anbauverbotszone entlang der L573, die Notwendigkeit von natur-, artenschutz- und immissionsschutzrechtlichen Prüfungen und die Überprüfung der Schleppkurve für Feuerwehrfahrzeuge im Zufahrtsbereich der Feuerwehrzufahrt hingewiesen. In Zusammenarbeit mit den Fachbüros wurden die fachlichen Gutachten erstellt und die sich hierbei ergebenden Problemstellungen aufgearbeitet.

Daraufhin wurde der städtebauliche Entwurf überarbeitet und dem Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 3. März 2026 vorgestellt. Hierbei hat das Ratsgremium die Abwägungsvorschläge aus der Synopse sowie den Bebauungsplanentwurf mit Textteil inklusive örtlicher Bauvorschriften und zeichnerischem Teil beschlossen und die Offenlage bewilligt. Der Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanz wurde in den Bebauungsplanentwurf mit eingearbeitet.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Textteil, Begründung und örtlichen Bauvorschriften (Fassung vom 20.02.2026), die Niederschrift über die Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit am 20.11.2025, das Protokoll des Scoping-Termins mit den Behörden am 27.03.2025, die Abwägungssynopse des Gemeinderates über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Sitzung am 03.03.2026, die artenschutzrechtliche Potenzialanalyse in der Fassung vom 07.11.2025, die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in der Fassung vom 27.01.2026, die FFH-Vorprüfung bestsehend aus Formblatt und Anlage in der Fassung vom 11.11.2025, der Umweltbericht und Grünordnungsplan inkl. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung in der Fassung vom 19.02.2026, ein Bestandsplan und Maßnahmenplan zum Umweltbericht mit Fassung vom 23.01.2026, die Entwässerungsstudie in der Fassung vom 30.01.2026, das geotechnische Gutachten in der Fassung vom 15.10.2025, das schalltechnische Gutachten in der Fassung vom 14.11.2025 sowie das lichttechnische Gutachten in der Fassung vom 17.02.2026 liegen in der Zeit von Montag, 9. März 2026 bis einschließlich Freitag, 10. April 2026 im Rathaus Neuhausen, Flur im Erdgeschoss, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen zu jedermanns Einsicht während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses aus.

Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltbericht und Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung aufgestellt. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Gutachten und Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse (Bestandsbeschreibung, Ermittlung potenziell betroffener Arten und weiteren Untersuchungsbedarfs, Fazit), Bioplan Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, Heidelberg, in der Fassung vom 07.11.2025
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Reptilien, Brutvögel, Fledermäuse, Holzkäfer und Großer Feuerfalter), geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen, CEF-Maßnahmen (vorgezogene Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion), Bioplan Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, Heidelberg, in der Fassung vom 27.01.2026
  • Formblätter der Natura 2000-Vorprüfung mit Anlagen (Allgemeine Angaben, Zeichnerische und kartografische Darstellung, Feststellung der Verfahrenszuständigkeit, Darstellung der durch das Verfahren betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten, überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben, Summationswirkung, Anmerkungen, Anlage mit Beschreibung der Lebensraumtypen und Lebensstätten von FFH-Arten im FFH-Gebiet „Würm-Nagold- Pforte“ (Nr. 7118341), Abschätzung möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungs- und Entwicklungsziele, Gesamtfazit), Bioplan Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, Heidelberg, in der Fassung vom 11.11.2025
  • Umweltbericht und Grünordnungsplan inklusive Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung (Beschreibung der Vorhabens- und der Planungsziele des Bebauungsplanes, Darstellung der übergeordneten Fachziele und Planungen des Umweltschutzes und ihre Berücksichtigung, Bestandsaufnahme und -bewertung einschließlich Vorbelastungen und Empfindlichkeit der Schutzgüter: Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild, Mensch, Kultur- und Sachgüter, Prognose der Wirkfaktoren der Planung/erheblicher Umweltauswirkungen auf die o.g. Schutzgüter einschließlich ihrer Wechselwirkungen, Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung/Alternativenprüfung, Darstellung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die oben genannten Schutzgüter, Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich, geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring), allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts, Quellenverzeichnis), Bioplan Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, Heidelberg, in der Fassung vom 19.02.2026
  • Bestandsplan und Maßnahmenplan zum Umweltbericht, Bioplan Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, Heidelberg, in der Fassung vom 23.01.2026

Weiterhin liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und Fachämtern vor:

Landratsamt Enzkreis: Amt für Baurecht, Naturschutz und Bevölkerungsschutz (Gesetzlich geschützte Biotope, FFH-Gebiet, FFH-Vorprüfung, Landschaftsschutzgebiet, Umweltbericht inkl. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, artenschutzrechtliche Potenzialanalyse, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Flutlichtbewertung), Umweltamt (Immissionsschutz, Gewässer/Abwasser, Grundwasser- und Bodenschutz, Altlasten), Landwirtschaftsamt (Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen), Nachhaltige Mobilität (Mikroklima) vom 05.01.2026
Regierungspräsidium Karlsruhe: Abteilung 4 -Mobilität, Verkehr, Straßen (Anbauverbotszone, Entwässerungsgraben, Oberflächenwasser) vom 04.12.2025

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die vorgenannten auszulegenden Unterlagen sind von

Montag, 9. März 2026 bis einschließlich Freitag, 10. April 2026 auf der Homepage der Gemeinde Neuhausen (https://www.neuhausen-enzkreis.de/unsere-gemeinde/oeffentliche-bekanntmachungen/bebauungsplanverfahren -> Sport- und Freiflächen Bildungscampus Biet) und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste abruf- und einsehbar.

Die Öffentlichkeit kann sich innerhalb dieser Frist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung schriftlich, elektronisch (bevorzugt per E-Mail) oder mündlich zur Niederschrift eine Stellungnahme abgeben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme schriftlich mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung der Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten, wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift, dauerhaft gespeichert werden. Der Öffentlichkeit werden die vorgebrachten Stellungnahmen nur anonymisiert vorgelegt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Neuhausen, 04. März 2026

gez. Dr. Sabine Wagner
Bürgermeisterin

Anlage 1_Niederschrift Infoveranstaltung 20.11.2025.pdf (PDF-Dokument, 3,29 MB, 05.03.2026) 

Anlage 2_Synopse und umweltrelevante Stellungnahmen.PDF (PDF-Dokument, 8,05 MB, 05.03.2026) 

Anlage 3_Protokoll Scoping Termin.pdf (PDF-Dokument, 111,61 KB, 05.03.2026) 

Anlage 4_AP Stand 07.11.2025.pdf  (PDF-Dokument, 1,53 MB, 05.03.2026) 

Anlage 5_saP Stand 27.01.2026.pdf (PDF-Dokument, 2,52 MB, 05.03.2026) 

Anlage 6_FFH-VP_Anlage Stand 11.11.2025.pdf (PDF-Dokument, 1,25 MB, 05.03.2026) 

Anlage 7_FFH-VP_Formblatt Stand 11.11.2025.pdf (PDF-Dokument, 264,21 KB, 05.03.2026) 

Anlage 8_UBGOP Stand 19.02.2026.pdf (PDF-Dokument, 4,28 MB, 05.03.2026) 

Anlage 9_Bestandsplan_UBGOP Stand 23.01.2026.pdf (PDF-Dokument, 4,08 MB, 05.03.2026) 

Anlage 10_Maßnahmenplan_UBGOP Stand 23.01.2026.pdf (PDF-Dokument, 1,75 MB, 05.03.2026) 

Anlage 11_Entwässerungsstudie Stand 30.01.2026.pdf (PDF-Dokument, 2,20 MB, 05.03.2026) 

Anlage 12_geotechnischer Bericht Stand 15.10.2025.pdf (PDF-Dokument, 17,3 MB, 05.03.2026) 

Anlage 13_schalltechnGutachten Stand 14.11.2025.pdf (PDF-Dokument, 2,69 MB, 05.03.2026) 

Anlage 14_Lichttechnisches Gutachten Stand 17.02.2026.pdf (PDF-Dokument, 932,15 KB, 05.03.2026) 

Anlage 15_zeichnerischer Teil Stand 20.02.2026.pdf (PDF-Dokument, 522,79 KB, 05.03.2026) 

Anlage 16_schriftlicher Teil Stand 20.02.2026.pdf (PDF-Dokument, 6,03 MB, 05.03.2026) 

Stand: 21.11.2025

Vorentwurf-zeichnerischer Teil-BP Sport-und Freiflächen Bildungscampus Biet 17.11.2025 (PDF-Dokument, 265,24 KB, 21.11.2025) 

Vorentwurf-schriftlicher Teil-BP Sport-und Freiflächen Bildungscampus Biet 17.11.2025 (PDF-Dokument, 290,36 KB, 21.11.2025) 

Schalltechnisches Gutachten_Gerlinger u Merkle_14.11.2025 (PDF-Dokument, 2,69 MB, 21.11.2025) 

Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse_Bioplan_07.11.2025 (PDF-Dokument, 1,53 MB, 21.11.2025) 

Stand:06.11.2025

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes „Sport- und Freiflächen Bildungscampus Biet“ Ortsteil Steinegg mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet „Sport- und Freiflächen Bildungscampus Biet“

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen hat am 27. Mai 2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich „Sport- und Freiflächen Bildungscampus Biet“ im Ortsteil Steinegg einen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Mitteilungsblatt Nr. 23 am 5. Juni 2025.

Hinweis auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:

Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet am Donnerstag, 20. November 2025, um 17.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen, eine Informationsveranstaltung statt.

Weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht in der Zeit vom 24. November 2025 bis zum 19. Dezember 2025 beim Bürgermeisteramt Neuhausen (EG – Zimmer 3), während der üblichen Dienststunden. In dieser Zeit können auch die bei der Informationsveranstaltung vorgestellten Planentwürfe und Unterlagen im Rathaus Neuhausen (Flur im Erdgeschoss), sowie auf der Homepage der Gemeinde Neuhausen (www.neuhausen-enzkreis.de – Link: Bebauungsplan Sport- und Freiflächen Bildungscampus Biet – Beteiligung der Öffentlichkeit) eingesehen werden. Äußerungen zur Planung können auch schriftlich beim Bürgermeisteramt Neuhausen eingereicht werden.

Neuhausen, 3. November 2025

gez. Dr. Sabine Wagner

Bürgermeisterin

Stand:02.06.2025

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes „Sport- und Freiflächen Bildungscampus Biet“ Ortsteil Steinegg mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet „Sport- und Freiflächen Bildungscampus Biet“– Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 19. März 2024 aufgrund der Reduzierung des Plangebiets und der Bezeichnung des Bebauungsplans

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen hat am 27. Mai 2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich „Sport- und Freiflächen Bildungscampus Biet“ im Ortsteil Steinegg einen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 16. Mai 2025 maßgebend. Er ergibt sich aus dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt.

Siehe Aufstellungsbeschluss Lageplan (PDF-Dokument, 296,68 KB, 04.06.2025)

Durch diesen Beschluss wird der bereits am 19. März 2024 gefasste Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sport-, Park- und Freiflächen Bildungscampus Biet“ im Hinblick auf die Reduzierung des Plangebiets und die Bezeichnung des Bebauungsplans geändert.

Ziele und Zwecke der Planung
Im Ortsteil Steinegg wurde die Verbandsschule im Biet baulich erweitert und darüber hinaus westlich angrenzend das neue Kinderbildungszentrum der Gemeinde errichtet. Durch die zusätzlichen Gebäude musste auch ein Teil der Sportanlage des LV Biet e. V. verlegt werden und die räumliche Situation in diesem Bereich sowie die bestehende Parksituation wird zusehends beengter. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat beschlossen, die südlich des Schulgeländes gelegenen landwirtschaftlichen Flächen zu erwerben. Auf diesen Flächen sollen nun dringend benötigte Sport- und Freiflächen für die Verbandsschule, das Kinderbildungszentrum sowie die örtlichen Vereine angelegt werden.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 2 BauGB mit dem nun reduzierten Planbereich vollumfänglich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung von Sport- und Freiflächen für die Verbandsschule, das Kinderbildungszentrum sowie die örtlichen Vereine im vorgenannten Bereich geschaffen werden.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet eine Informationsveranstaltung statt. Zeitpunkt und Ort der Veranstaltung werden im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Gemeinde noch rechtzeitig bekannt gegeben. Im Anschluss an die Informationsveranstaltung besteht innerhalb einer noch bekanntzugebenden Frist weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung.

Neuhausen, 2. Juni 2025


gez. Dr. Sabine Wagner
Bürgermeisterin

Stand:02.04.2024

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes „Sport-, Park- und Freiflächen Bildungscampus Biet“ Ortsteil Steinegg mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet „Sport-, Park- und Freiflächen Bildungscampus Biet“

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen hat am 19. März 2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich „Sport-, Park- und Freiflächen Bildungscampus Biet“ im Ortsteil Steinegg einen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 6. März 2024 maßgebend. Er ergibt sich aus dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt.

siehe Aufstellungsbeschluss Lageplan (PDF-Dokument, 491,25 KB, 12.12.2024).

Ziele und Zwecke der Planung

Im Ortsteil Steinegg wird derzeit die Verbandsschule im Biet baulich erweitert und darüber hinaus westlich angrenzend auch das neue Kinderbildungszentrum der Gemeinde errichtet. Durch die zusätzlichen Gebäude muss auch ein Teil der Sportanlage des LV Biet e. V. verlegt werden und die räumliche Situation in diesem Bereich wird zusehends beengter. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat beschlossen, die südlich des Schulgeländes gelegenen landwirtschaftlichen Flächen zu erwerben. Auf diesen Flächen sollen nun dringend benötigte Sport-, Park- und Freiflächen für die Verbandsschule, das Kinderbildungszentrum sowie die örtlichen Vereine angelegt werden. Um diesen Bereich optimal erschließen und entwickeln zu können, soll die Zufahrt zu den neu geplanten Sport-, Park- und Freiflächen unmittelbar über die Landesstraße L 573 mit einer Linksabbiegespur für den Verkehr von Neuhausen kommend erfolgen. Der Bebauungsplan wird nicht gemäß § 8 Abs. 2 BauGB voll umfänglich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, so dass der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden muss.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung von Sport-, Park- und Freiflächen für die Verbandsschule, das Kinderbildungszentrum sowie die örtlichen Vereine im vorgenannten Bereich geschaffen werden.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet eine Informationsveranstaltung statt. Zeitpunkt und Ort der Veranstaltung werden im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Gemeinde noch rechtzeitig bekannt gegeben. Im Anschluss an die Informationsveranstaltung besteht innerhalb einer noch
bekannt zu gebenden Frist weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung.

Neuhausen, 2. April 2024

gez. Dr. Sabine Wagner
Bürgermeisterin

Ettern

05.04.2022

Öffentliche Bekanntmachung

Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Ettern" Ortsteil Hamberg mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet "Ettern" - Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 27. Oktober 2015 aufgrund der Erweiterung des Plangebietes - weiterlesen (PDF-Dokument, 213,69 KB, 12.12.2024).

Lageplan (PDF-Dokument, 1,18 MB, 12.12.2024) 

31.03.2017

Ausarbeitung des Büros Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung J.Tautner zum Thema „Geplantes Wohnbaugebiet „Ettern“ - Suche nach Maßnahmenflächen für die streng geschützten Arten Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling und Großer Feuerfalter“

Maßnahmenflächensuche (PDF-Dokument, 6,14 MB, 12.12.2024) 

15.12.2015

Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ettern“ Ortsteil Hamberg mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet „Ettern“

Auszug aus dem Mitteilungsblatt (PDF-Dokument, 263,32 KB, 12.12.2024) 

Powerpoint-Präsentation aus der Informationsveranstaltung am 10.12.2015 im St. Wolfgang-Zentrum in Hamberg (PDF-Dokument, 4,73 MB, 12.12.2024) 

Bestandserhebung streng geschützter Schmetterlingsarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie - Bericht des Instituts für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe (PDF-Dokument, 2,20 MB, 12.12.2024) 

Herzbohnengarten

Aufstellung des Bebauungsplanes „Herzbohnengarten“ Ortsteil Steinegg mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet „Herzbohnengarten“

03.04.2018

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen hat am 27.Februar 2018 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich „Herzbohnengarten„ einen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 27.Februar 2018 maßgebend. Es ergibt sich aus dem Kartenausschnitt (PDF-Dokument, 130,01 KB, 12.12.2024).

Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Mitteilungsblatt Nr. 11 am 15.03.2018.


Ziele und Zwecke der Planung
In der Gemeinde Neuhausen sind bereits seit längerer Zeit keine Baugrundstücke mehr verfügbar. Der Gemeinderat hat sich deshalb im Rahmen der Beratungen über die weitere städtebauliche Entwicklung dafür ausgesprochen, zeitnah die im Flächennutzungsplan ausgewiesene künftige Wohnbaufläche „Herzbohnengarten„ zu erschließen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet sollen die planungsrechtlichen Zulüssigkeitsvoraussetzungen für das neue Wohnbaugebiet „Herzbohnengarten„ geschaffen werden. 

Hinweis auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung fand am Donnerstag, 19.April 2018 um 19.30 Uhr im Rathaus Neuhausen, Sitzungszimmer OG 14, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen, eine Informationsveranstaltung statt.

Vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
In der Informationsveranstaltung am 19.April 2018 im Rathaus Neuhausen wurde die Power-Point-Präsentation (PDF-Dokument, 14,7 MB, 12.12.2024) mit Planentwürfen sowie das Ergebnis der speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchungen (PDF-Dokument, 2,53 MB, 12.12.2024) für das Bebauungsplangebiet "Herzbohnengarten" vorgestellt.

Die Unterlagen können auch im Erdgeschoss des Rathauses Neuhausen, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen eingesehen werden.

Weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht in der Zeit vom 20. April 2018 bis 11. Mai 2018 beim Bürgermeisteramt Neuhausen, Zimmer 5, 75242 Neuhausen, während der üblichen Dienststunden. Äußerungen zur Planung können auch schriftlich beim Bürgermeisteramt Neuhausen - oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer 5 - eingereicht werden.

zurück nach oben