Wie kam es zu dem bevorstehenden Bürgerentscheid?
Nach der baden-württembergischen Gemeindeordnung gibt es zwei Wege, die zu einem Bürgerentscheid führen können.
Zum einen kann der Gemeinderat von sich aus beschließen, dass zu einer bestimmten Frage ein Bürgerentscheid durchgeführt werden soll. Hierfür bedarf es einer Mehrheit von 2/3 aller Gemeinderatsmitglieder. Zum anderen kann ein Bürgerentscheid auf Initiative der Bürgerschaft durchgeführt werden, was als Bürgerbegehren bezeichnet wird. Häufig richtig sich ein Bürgerbegehren gegen Beschlüsse des Gemeinderats. Für ein solches Bürgerbegehren müssen einige formale Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere bedarf es einer bestimmten Anzahl von Unterstützungsunterschriften (mindestens 7 % aller wahlberechtigten Bürger).
In der Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2024 wurde unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ aus der Mitte des Gremiums ein fraktionsübergreifender Antrag gestellt, die Entscheidung über die Zukunft der unechten Teilortswahl in der Gemeinde Neuhausen auf die Bürgerinnen und Bürger zu übertragen.
Der Antrag stützt sich auf die Regelung des § 5 Abs. 3 der Eingemeindungsvereinbarung, welche besagt, dass bei einer Abschaffung der unechten Teilortswahl zumindest eine förmliche Bürgeranhörung durchgeführt werden muss.
In seiner Sitzung am 17.12.2024 beschloss der Gemeinderat einstimmig, einen Bürgerentscheid zur Frage durchzuführen, ob die unechte Teilortswahl in der Gemeinde Neuhausen beibehalten oder abgeschafft werden soll. Zudem wurde festgelegt, dass der Bürgerentscheid zusammen mit den Landtagswahlen 2026 durchgeführt wird.