Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen des Bürgerentscheids?
Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 % der Stimmberechtigten beträgt. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, dass Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch machen und an der Abstimmung teilnehmen. Wird die Hürde von 20% aller Stimmberechtigten nicht überschritten, hat der Gemeinderat endgültig über die Abschaffung der unechten Teilortswahl zu entscheiden.
Wann wird abgestimmt?
Der Bürgerentscheid findet zeitgleich mit der Landtagswahl am 8. März 2026 von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.
Wer darf abstimmen?
Stimmberechtigt sind deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger/innen, die am 8. März 2026 mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neuhausen haben.
Wie kann abgestimmt werden?
Abgestimmt wird am 8. März 2026 im Wahllokal oder vorab per Briefwahl. Briefwahlunterlagen können nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung online oder schriftlich beantragt werden. Genaue Angaben entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Welche Rechtswirkung hat ein Bürgerentscheid?
Das Ergebnis hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses. Es ist jedoch für drei Jahre bindend und kann in dieser Zeit nur durch einen neuen Bürgerentscheid geändert werden.