Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Suchseite,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Neuhausen im Enzkreis
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Neuhausen im Enzkreis
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Logo Gemeinde Neuhausen im Enzkreis

Grillstellen in den Wäldern des Enzkreises gesperrt

Erstelldatum01.07.2025

Ab sofort: Sperrung wegen akuter Waldbrandgefahr!

Ab sofort dürfen die Feuerstellen auf den eingerichteten Grillplätzen in den Wäldern des Enzkreises nur noch bei geeigneter Witterung genutzt werden; das teilt das Forstamt mit. Grund ist, dass anhaltende Trockenheit und hohe Temperaturen zu großer Waldbrandgefahr führen.

Für eine möglichst flexible Lösung knüpft das Forstamt die Sperrung der Grill- und Feuerstellen an den Waldbrand-Gefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Dieser kann tagesaktuell für die jeweilige Region auf der Internetseite des DWD eingesehen werden (www.dwd.de/waldbrand). Ab der Gefahrenstufe 4 (hoch) ist die Nutzung der Grill- und Feuerstellen per Allgemeinverfügung verboten, unterhalb dieser Stufe ist die Nutzung weiter möglich. Aktuell ist die Stufe 4 in weiten Teilen des Enzkreises bereits erreicht.

„Mit diesem Instrument bleiben die Grillstellen nutzbar, wenn das Wetter es zulässt“, sagt der zuständige Dezernent Holger Nickel. Wie das Forstamt weiter betont, sind die Benutzung mitgebrachter Holz- oder Gasgrills sowie offenes Feuer im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald generell verboten –  unabhängig vom aktuellen Waldbrand-Gefahrenindex. Zudem bitten die Försterinnen und Förster eindringlich darum, das vom 1. März bis 31. Oktober geltende Rauchverbot im Wald strikt zu beachten; schon eine einzelne glimmende Zigarettenkippe kann zu verheerenden Waldbränden führen.

Das Rauch- und Grillverbot werde in den nächsten Tagen verstärkt überwacht, wie das Forstamt ankündigt. Zuwiderhandlungen werden mit Geldbußen geahndet, denn Waldbrände stellen eine akute Gefahr für Waldbesucher und Anwohner dar. Zudem können sie die wertvollen Wälder schädigen oder komplett vernichten.

Die Sperrung gilt bis auf Widerruf – je nachdem, wie sich die Lage entwickelt. Die Allgemeinverfügung zur Sperrung der Feuerstellen auf Grillplätzen finden Sie hier (PDF-Dokument, 152,92 KB, 01.07.2025).

zurück nach oben