Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Suchseite,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Neuhausen im Enzkreis
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Neuhausen im Enzkreis
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Logo Gemeinde Neuhausen im Enzkreis

Dienstleistungen

Wohnraumförderung - Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand beantragen

Unternehmen und Privatpersonen können im Rahmen des geltenden Landeswohnraumförderungsprogramms eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten:

  • energetische Sanierung beziehungsweise
  • altersgerechter Umbau von Mietwohnraum.

Hierfür stehen Ihnen zwei Förderlinien zur Auswahl:

  • Sozial orientierte Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand - ohne Begründung von Miet- und Belegungsbindungen
  • Soziale Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand - unter Begründung von Miet- und Belegungsbindungen

Sozial orientierte Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand - ohne Begründung von Miet- und Belegungsbindungen

In dieser Förderlinie werden keine neuen Miet- und Belegungsbindungen begründet.

Die Förderung erfolgt durch Darlehen sowie teilweise durch Zuschüsse. Die Darlehen sind zeitlich begrenzt im Zins vergünstigt.

Für einen bestimmten Zeitraum muss der geförderte Wohnraum als Mietwohnraum zur Verfügung stehen; währenddessen ist auch eine modernisierungsbedingte Erhöhung der Miete eingeschränkt.

Soziale Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand - unter Begründung von Miet- und Belegungsbindungen

Gefördert werden die oben genannten Vorhaben mit einer Begründung von Miet- und Belegungsbindungen im Mietwohnungsbestand.

Die Förderung erfolgt ausschließlich als Zuschussförderung.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Förderung sind vor allem:

  • Sie wollen Ihren Mietwohnungsbestand in Baden-Württemberg energetisch sanieren oder barrierefrei gestalten
  • Die von Ihnen geplanten Maßnahmen erfüllen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beziehungsweise der entsprechenden DIN-Norm
  • Die erforderlichen EU-beihilferechtlichen Vorgaben (Verbot der Überkompensation) werden eingehalten

Besonderheiten bei der sozial orientierten Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand - ohne Begründung von Miet- und Belegungsbindungen

Ihr Mietwohnraum wird aktuell oder wurde in der Vergangenheit bereits durch das Land mittels der Wohnungsbauförderung beziehungsweise Wohnraumförderung unterstützt.

Besonderheiten bei der sozialen Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand - unter Begründung von Miet- und Belegungsbindungen

Ist der Wohnraum bereits vermietet, kann eine Förderung nur erfolgen, wenn dem Mieterhaushalt zum Zeitpunkt der Bindungsbegründung ein Wohnberechtigungsschein erteilt werden könnte.

Voraussetzungen

Sozial orientierte Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand - ohne Begründung von Miet- und Belegungsbindungen

  • Sie müssen die Förderung bei der L-Bank beantragen. Die Antragsvordrucke erhalten Sie über das Portal der Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank).
  • Bei der L-Bank erhalten Sie unter der Telefonnummer 0721/150-3875 oder der E-Mail-Adresse mietwohnungsbau@l-bank.de auch weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben.

Soziale Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand - unter Begründung von Miet- und Belegungsbindungen

  • Sie müssen die Förderung bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle beantragen. Die Antragsvordrucke erhalten Sie dort oder über das Portal der Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank). Vollständige und förderfähige Anträge leitet die Wohnraumförderungsstelle der L-Bank zur weiteren Bearbeitung zu.
  • Bei der zuständigen Stelle erhalten Sie auch weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben. Die L-Bank hilft Ihnen ebenfalls unter der Telefonnummer 0721/150-3875 oder per E-Mail an mietwohnungsbau@l-bank.de vor allem auch bei Finanzierungsfragen.

Achtung: Mit dem Vorhaben dürfen Sie in der Regel erst nach der schriftlichen Förderzusage der L-Bank beginnen. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn führt zur Ablehnung der Förderung. Sie können mit dem Vorhaben auf eigenes Risiko beginnen, wenn Ihnen der Eingang des vollständigen und prüffähigen, unterschriebenen Antrags von der zuständigen Stelle bestätigt wurde.

Fristen

Es besteht grundsätzlich keine Antragsfrist.

Unterlagen

Dem Antrag müssen Sie einige Unterlagen beifügen. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie beispielsweise im Antragsvordruck auf der Homepage der L-Bank oder erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Kosten

In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

Sonstiges

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ein Rechtsanspruch kann erst durch eine Förderzusage der Bewilligungsstelle (L-Bank) begründet werden.

Zuständigkeit

Sozial orientierte Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand - ohne Begründung von Miet- und Belegungsbindungen

Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)

Soziale Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand - unter Begründung von Miet- und Belegungsbindungen

  • in Landkreisen: die Wohnraumförderungsstelle im Landratsamt
  • in Stadtkreisen: die Wohnraumförderungsstelle im Bürgermeisteramt des Bauortes

Freigabevermerk

22.01.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

zurück nach oben