Gemeindefriedhöfe
In allen vier Ortsteilen unserer Gemeinde finden Sie einen Friedhof. Sie sind alle gut erreichbar und bieten Sitzgelegneheiten zum Verweilen.
Für Fragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Friedhofsverwaltung.
Hamberg
Wolfgangstraße
75242 Hamberg
Grabarten: Urnenwahlgräber, Urnenreihengräber, Einzelgräber, Doppelgräber, Tieferlegungen, Urnenreihenrasengrab, Urnenbaumgrab
Neuhausen
Wacholderweg
75242 Neuhausen
Grabarten: Urnenwahlgräber, Urnenreihengräber, Einzelgräber, Doppelgräber, Tieferlegungen, anonymes Grabfeld (Urne), Urnenreihenrasengrab, Urnenbaumgrab
Schellbronn
Hohenwarter Straße
75242 Schellbronn
Grabarten: Urnenwahlgräber, Urnenreihengräber, Einzelgräber, Doppelgräber, gärtnergepflegtes Grabfeld (Erinnerungsgarten), Urnenreihenrasengrab, Urnenbaumgrab
Erinnerungsgarten Schellbronn
Verstorbene können in einem gepflegten Gemeinschaftsgrabfeld ihre letzte Ruhe finden. Die Grabstätten werden dauerhaft von Friedhofsgärtnern gepflegt. Das Grabfeld umfasst 122 Grabstätten. Die parkähnliche Gestaltung mit abwechslungsreicher Bepflanzung sowie sanft geschwungenen Wegen hebt sich von traditionellen Gräbern ab. Die Anlage wirkt durch viele Stauden, Gräser und Blumen wie ein liebevoll gestalteter Garten.
Steinegg
Uhlandstraße
75242 Steinegg
Grabarten: Urnenwahlgräber, Urnenreihengräber, Einzelgräber, Doppelgräber, Urnenreihenrasengrab, Urnenbaumgrab
Weitere Informationen
Bestattungsarten
Erdbestattung
Für eine Bestattung im Sarg stehen Ihnen Wahl- und Reihengräber zu Verfügung.
Feuerbestattung
Sie haben die Möglichkeit ein Rasengrab, ein Urnenreihengrab, ein Urnenwahlgrab oder ein Urnenrasenreihengrab zu wählen.
Naturbestattung
Urnenbeisetzungen sind am Fuße eines Baumes möglich. Eine kleine Tafel gedenkt an den Verstorbenen. Es kann auch eine anonyme Beisetzung in Betracht gezogen werden.
Gärtnergepflegte Grabfelder
Unsere Friedhöfe in Schellbronn und Steinegg verfügen über gärtnergepflegte Grabfelder. Weitere Informationen hierzu sowie den digitalen Friedhofsplan finden Sie unter www.seelenfrieden-bw.de.
Friedhofsgebühren
Informationen zu den Gebühren finden Sie in unserer Friedhofssatzung.
Ruhezeiten
Die Ruhezeit ist die Zeit von der Beisetzung eines Verstorbenen bis zur Neubelegung der Grabstelle. Während dieser Zeitspanne darf das Grab nicht aufgelöst werden. Bei Erdbestattungen wird eine Ruhezeit von 20 Jahren festgelegt; bei Aschenbestattungen beträgt sie 15 Jahre.
Nutzungszeiten
Die Nutzungszeiten betragen 30 Jahre für Erdgräber und 20 Jahre für Urnengräber. Künftig müssen Grabstätten jedoch nicht mehr bis zum Ablauf der gesamten Nutzungszeit erhalten werden. So können Erdgräber bereits nach 20 Jahren und Urnengräber bereits nach 15 Jahren abgeräumt werden.