Gesamtleitung für die KiTas der Gemeinde
Frau Lolita Sabisch
Telefonnummer: 07234 9467401
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Frau Carolin Duczek
Telefonnummer: 07234 9483509
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Ihre Aufgaben sind:
- die Sicherstellung des gesetzlichen Auftags der Kindergärten
- die Verwaltung und Betriebsführung in allen Kindergärten
- die Mitarbeiterführung und Teamentwicklung
- die Zusammenarbeit mit dem Träger, den Eltern, den Vertretern im Elternbeirat und weiteren Kooperationspartnern
- die Kindergartenbedarfsplanung (Vormerkliste) für die gesamte Gemeinde
Gebühren
Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung und für die Betreuung in der Kindertagespflege sind grundsätzlich von den Eltern Beiträge zu zahlen. Diese Kostenbeiträge werden gemäß § 90 Abs. 4 des Sozialgesetzbuchs VIII (SGB VIII) vom Jugendamt übernommen, wenn die Belastung durch die Kostenbeiträge den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Eltern oder Kinder Bürgergeld beziehen oder die Eltern des Kindes Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie hierzu mehr wissen wollen – wir beraten Sie gerne.Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung und für die Betreuung in der Kindertagespflege sind grundsätzlich von den Eltern Beiträge zu zahlen. Diese Kostenbeiträge werden gemäß § 90 Abs. 4 des Sozialgesetzbuchs VIII (SGB VIII) vom Jugendamt übernommen, wenn die Belastung durch die Kostenbeiträge den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Eltern oder Kinder Bürgergeld beziehen oder die Eltern des Kindes Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie hierzu mehr wissen wollen – wir beraten Sie gerne.
Kinderbetreuungsgebührensatzung (PDF-Dokument, 150,76 KB, 28.11.2024)
Stand: 23.07.2024
Schließtage
Insgesamt 26 Schließtage pro Jahr.
- Die gültigen Schließtage für das Jahr 2024 finden Sie hier (PDF-Dokument, 110,33 KB, 25.07.2023)
- Die gültigen Schließtage für das Jahr 2025 finden Sie hier (PDF-Dokument, 98,28 KB, 29.07.2024)
Fortbildung: Um die pädagogische Qualität weiter zu entwickeln, finden 2mal jährlich Team-Fortbildungstage statt, an dem die KiTa geschlossen ist. Zusätzlich können die Mitarbeiter der KiTas an individuellen Fortbildungen teilnehmen.
Benutzungsordnung
Datenschutz - Informationen gemäß Art. 13 DS-GVO
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Gemeinde Neuhausen im Enzkreis
Frau
Bürgermeisterin
Dr. Sabine Wagner
Pforzheimerstraße 20
75242 Neuhausen
Telefonnummer: 07234 9510-0
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter per Mail
Telefonnummer: 0711 8108-14444
Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grund gesetzlicher Vorgaben um die pädagogische Arbeit und die Verwaltungsaufgaben für die Arbeit im Kindergarten und die damit verbundene Pflicht zu erfüllen
Empfänger der personenbezogenen Daten
Eine Datenübermittlung an Personen oder Stellen außerhalb der Einrichtung erfolgt nur wenn eine gesetzliche Übermittlungsbefugnis oder eine freiwillige, schriftliche und zweckbestimmte Einwilligungserklärung der Personenberechtigten vorliegt.
Speicherdauer
Ihre personenbezogenen Daten werden zwei Monate nach dem Zugang der Ablehnung vernichtet, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
Betroffenenrechte
Ihnen steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu. (E-Mail schreiben)
Nähere Informationen zum Recht auf Auskunft sowie zum Recht auf Löschung finden Sie hier:
- baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2013/02/DSK-Kurzpapier-6-Auskunftsrecht.pdf
- baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/08/DSK_KPNr_11_Recht-auf-Vergessenwerden.pdf
Ihnen steht ferner ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/
Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Das Fehlen von personenbezogenen Daten, die für die Einrichtung relevant sind, kann zu einer Nichtaufnahme führen.
Sonstiges
In allen KiTas liegt eine detaillierte Konzeption aus, die man Ihnen gerne bei einem persönlichen Besuch überreicht.