Sanierung "Ortsmitte" Neuhausen
Seit 47 Jahren fördern der Bund und die Länder den Städtebau in den Kommunen. Städte und Gemeinden werden finanziell in der „integrierten Stadtentwicklung“ (über mehrere Jahre) unterstützt, damit sie die vielen Herausforderungen bewältigen können. Wesentliches Element der städtebaulichen Erneuerung in der Gemeinde Neuhausen ist die Einrichtung eines Sanierungsgebietes "Ortsmitte" im Ortsteil Neuhausen.
Weitere Informationen finden Sie im Gutachten (PDF-Dokument, 10,8 MB, 05.09.2024) sowie in unserer Sanierungssatzung.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19. Mai 2026 beschlossen, die letztmalige Verlängerung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte Neuhausen“ um ein weiteres Jahr bis zum 30. April 2028 zu beantragen.
Die Aufnahmefrist neuer privater Förderanträge wurde auf den 30. September 2026 festgesetzt.
Kontaktaufnahme für Förderanträge über das Bauamt der Gemeinde Neuhausen:
E-Mail: bauamt(@)neuhausen-enzkreis.de, Telefon: Telefonnummer: 07234/951027.
Sanierungssatzung
Förderinformationen
Wissenswertes für Eigentümer im Sanierungsgebiet "Ortsmitte Neuhausen":
- Finanzierung
- in 7 Schritten zum sanierten Objekt
- Information und Beratung
- Sanierungsmöglichkeiten
- Abgrenzung des Sanierungsgebiets
Förderinformationen (PDF-Dokument, 2,74 MB, 11.12.2018)
! Der Förderzeitraum wird bis zum 30. April 2027 verlängert. Die Frist, in der die Sanierung "Ortsmitte Neuhausen" durchgeführt werden soll, wird bis zum 31. Dezember 2028 verlängert !