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Baugrundstücke

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Ausschreibungen, Informationen zu den jeweiligen Baugebieten sowie alle erforderlichen Unterlagen zur Bewerbung.

Ob für junge Familien, Rückkehrer oder engagierte Neubürger – mit einem Grundstück in Neuhausen schaffen Sie sich ein Zuhause in naturnaher Umgebung und lebendiger Dorfgemeinschaft.

Schauen Sie sich um – vielleicht ist Ihr zukünftiger Bauplatz schon dabei!

Neubaugebiet "Falter"

Die Gemeinde Neuhausen bietet im Neubaugebiet „Falter“ insgesamt 22 gemeindeeigene Baugrundstücke zum Verkauf an. Das Baugebiet liegt am südlichen Ortsrand von Neuhausen und eignet sich ideal für die Bebauung mit Einfamilienhäusern. Alle Grundstücke sind voll erschlossen.

Grundstücksgrößen und Preis

Die Grundstücke variieren in der Größe und werden zum Preis von 450 €/m² veräußert.

Bewerbungszeitraum

Die Bauplätze werden ab sofort ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Juli 2025.
Hinweis: Eine Bewerbung ist nur mit dem offiziellen Bewerbungsformular möglich.

Hier geht's zum Bewerbungsformular 

Lageplan der verfügbaren Grundstücke (PDF-Dokument, 805,46 KB, 28.05.2025) 

Wer darf sich bewerben?

Bewerben dürfen sich ausschließlich tatsächliche Bauherren bzw. Bauherrinnen. Pro Haushalt (z. B. Ehepaar oder Lebensgemeinschaft) ist nur eine Bewerbung möglich.

Angabe von Wunschgrundstücken

Da keine direkte Bewerbung auf ein bestimmtes Grundstück möglich ist, können im Formular bis zu drei Wunschgrundstücke angegeben werden. Eine Übersicht aller verfügbaren Grundstücke finden Sie im verlinkten Lageplan.

Zuteilung der Grundstücke

Die Vergabe erfolgt nach Abschluss der Bewerbungsfrist durch die Gemeinde. Die Zuteilung hängt maßgeblich von der Zahl der eingegangenen Bewerbungen ab:

  • Bei großer Nachfrage behält sich die Gemeinde vor, zusätzliche Vergabekriterien anzuwenden oder ein Losverfahren durchzuführen.
  • Bei geringerer Nachfrage kann es sein, dass Bewerberinnen und Bewerber eines ihrer angegebenen Wunschgrundstücke erhalten.

Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung besteht grundsätzlich nicht.

Bauverpflichtung

Mit dem Kauf eines Baugrundstücks verpflichtet sich der Käufer bzw. die Käuferin, das Grundstück nach Abschluss der Erschließungsarbeiten mit einem bezugsfertigen Wohngebäude zu bebauen. Diese Verpflichtung wird im Kaufvertrag geregelt und über eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch abgesichert.

Kontakt

Bei Fragen zur Ausschreibung oder zum Bewerbungsverfahren hilft Ihnen das Hauptamt der Gemeinde Neuhausen gerne weiter:

Telefonnummer: 07234 / 9510-20

burgert(@)neuhausen-enzkreis.de

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