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Neuhausen im Enzkreis

Infos Wahlen 2024

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählervrzeichnis

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Euorpawahl - und für die Wahl des Gemeinderates und des Kreistages sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 09. Juni 2024.

 

Öffentliche Bekanntmachung als PDF

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats

Zur Wahl des Gemeinderats am 09. Juni 2024 hat der Gemeindewahlausschuss die nachstehend aufgeführten Wahlvorschläge zugelassen:

Die Wahlvorschläge als PDF

Europawahl am 09. Juni 2024

03.04.2024

Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Am Sonntag, den 9. Juni 2024 findet in Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) sind, sofern sie in Deutschland wohnen, grundsätzlich unter den gleichen Voraussetzungen wahlberechtigt wie Deutsche. Sie können entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland ihre Stimme abgeben. Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Neuhausen eingetragen, wenn sie auf ihren Antrag hin bei einer  früheren Europawahl ab 1999 in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren, sofern sie – ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland – in Neuhausen mit Hauptwohnung gemeldet sind. Sie bekommen eine Wahlbenachrichtigung auf dem Postweg.

Nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland müssen Sie immer einen neuen Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis stellen.

In Neuhausen lebende Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die ihr Wahlrecht in Deutschland ausüben möchten, aber die Eintragung in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland bisher nicht beantragt haben, müssen spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich vom Wahlberechtigten unterzeichnet sein und per Post an die Gemeinde Neuhausen, Pforzheimer Str. 20, 75242 Neuhausen geschickt werden. 

Das Formular sowie weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin oder bei der Gemeindeverwaltung Neuhausen.

https://bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU beim Bundesministerium des Innern.

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/wahlrecht/europawahlen/europawahl-2024/europawahl-2024.html 

Infoschreiben als PDF

Einladung zur Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 08. April 2024

27.03.2024

Kommunalwahl am 09. Juni 2024

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses am Montag, 08. April 2024, um 18.00 Uhr im Rathaus Neuhausen, Sitzungszimmer OG 14, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen.

Gegenstand der Sitzung:

  • Hinweis auf die Verpflichtung der Beisitzer/innen, ihrer Stellvertreter und des Schriftführers
  • Prüfung der eingegangenen Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl am 09. Juni 2024 und Beschlussfassung über ihre Zulassung
  • Feststellung der Reihenfolge der Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen
  • Beratung und Beschlussfassung über die zentrale Auszählung der Kommunalwahlen
  • Verschiedenes

Neuhausen, 25. März 2024

gez. Lutz Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses

Einladung als PDF

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderates am 09. Juni 2024

Stand: 11.03.2024

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderates am 09. Juni 2024 (PDF)

http://www.neuhausen-enzkreis.de//de/gemeinde-neuhausen/aktuelles