Merkblatt
Gemeinde
Neuhausen Ortsteil Schellbronn
Erschließung
„Lauwiesen“
-
Entwässerung im Trennsystem -
System
/ Einleitbestimmung
Eine
Entwässerung im Trennsystem beinhaltet die Umsetzung der Kanalisation in zwei
getrennten voneinander unabhängigen Systemen.
Die
Ableitung der Niederschlagswasser (Dachflächen, Hof-/ Straßenflächen) erfolgt
über einen Regenwasserkanal in ein
natürlich ausgebildetes Regenrückhalte- bzw. Versickerungsbecken. Das
Niederschlagswasser wird, soweit möglich, im Wald versickert bzw. über
vorhandene Grabensysteme abgeleitet.
Sämtliche
Leitungen der Dach- bzw. Hofentwässerung sind an diesen Regenwasserkanal
anzuschließen.
Im
tiefer liegenden Schmutzwasserkanal wird lediglich das häusliche Abwasser (Toilette,
Spül-/ Waschmaschine..) zur Ableitung gebracht. Sämtliche Entwässerungsgegenstände
sind an diesen Schmutzwasserkanal anzuschließen. Die Einleitung der
Abwassermengen aus dem Baugebiet „Lauwiesen“ erfolgt in den bestehenden
Ortskanal in der Hohenwarter Straße.
Schemaskizze
Kanalverlegung:

Tiefenlage
Schmutzwasserkanal (SW):
ca. 3,4m …4,2m
Tiefenlage Regenwasserkanal (RW):
ca. 1,4m …3,0m
Drainagen
Nach
dem Leitfaden „Grundstücksentwässerung“ (S.33, Pkt.3.5) der Landesanstalt
für Umweltschutz darf eine Ableitung von Grund-, Hang- oder Schichtwasser in
das Kanalnetz allenfalls kurzfristig während der Baumassnahme erfolgen.
Ansonsten ist anzustreben, auftretendes Wasser wieder dem weiteren
Grundwasserstrom zuzuführen. Unterhalb des Grundwasserspiegels liegende
Bauwerke sind wasserdicht und auftriebssicher zu erstellen.
Die
dauerhafte Ableitung von Grundwasser, in Form von Drainagen, über die
Kanalisation kann nicht gestattet werden, da
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beim Anschluss von Drainagen an die Ortskanalisation die Gefahr besteht,
dass bei Rückstau in der Kanalisation, Abwasser über die Drainagen ins
Grundwasser gelangt
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die Einleitung von unverschmutztem Grundwasser zu erhöhten Kosten beim
Betrieb der Abwasseranlagen führt
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die Einleitung von Fremdwasser durch die Verdünnung und Verkürzung der
Aufenthaltszeiten zu einer Reduzierung des Wirkungsgrades der
Abwasserreinigungsanlage führt.
Unverschmutztes
Drain-, Grund- und Quellwasser, das die Kanalisation sowie die Kläranlage überlasten
und in ihrer Wirkung beeinträchtigen würde, darf nicht in die Kanalisation
eingeleitet werden.
Sicherung
gegen Rückstau
Die
Straßenoberkante an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung gilt nach
DIN EN 12056 als Rückstauebene. Entwässerungsgegenstände, die unterhalb der Rückstauebene
angeordnet werden, sind vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten gegen Rückstau
zu sichern (z.B. Hebeanlage, Rückstauverschluss). Im Übrigen hat der Grundstückseigentümer
für rückstaufreien Abfluss des Abwassers zu sorgen.