Merkblatt

Gemeinde Neuhausen Ortsteil Schellbronn

Erschließung „Lauwiesen“

 

- Entwässerung im Trennsystem -

 

System / Einleitbestimmung

Eine Entwässerung im Trennsystem beinhaltet die Umsetzung der Kanalisation in zwei getrennten voneinander unabhängigen Systemen.

Die Ableitung der Niederschlagswasser (Dachflächen, Hof-/ Straßenflächen) erfolgt über einen Regenwasserkanal in ein natürlich ausgebildetes Regenrückhalte- bzw. Versickerungsbecken. Das Niederschlagswasser wird, soweit möglich, im Wald versickert bzw. über vorhandene Grabensysteme abgeleitet.

Sämtliche Leitungen der Dach- bzw. Hofentwässerung sind an diesen Regenwasserkanal anzuschließen. 

Im tiefer liegenden Schmutzwasserkanal wird lediglich das häusliche Abwasser (Toilette, Spül-/ Waschmaschine..) zur Ableitung gebracht. Sämtliche Entwässerungsgegenstände sind an diesen Schmutzwasserkanal anzuschließen. Die Einleitung der Abwassermengen aus dem Baugebiet „Lauwiesen“ erfolgt in den bestehenden Ortskanal in der Hohenwarter Straße. 

Schemaskizze Kanalverlegung:

Tiefenlage Schmutzwasserkanal (SW):                        ca. 3,4m …4,2m
Tiefenlage Regenwasserkanal (RW):                           ca. 1,4m …3,0m

Drainagen 

Nach dem Leitfaden „Grundstücksentwässerung“ (S.33, Pkt.3.5) der Landesanstalt für Umweltschutz darf eine Ableitung von Grund-, Hang- oder Schichtwasser in das Kanalnetz allenfalls kurzfristig während der Baumassnahme erfolgen. Ansonsten ist anzustreben, auftretendes Wasser wieder dem weiteren Grundwasserstrom zuzuführen. Unterhalb des Grundwasserspiegels liegende Bauwerke sind wasserdicht und auftriebssicher zu erstellen. 

Die dauerhafte Ableitung von Grundwasser, in Form von Drainagen, über die Kanalisation kann nicht gestattet werden, da 

-         beim Anschluss von Drainagen an die Ortskanalisation die Gefahr besteht, dass bei Rückstau in der Kanalisation, Abwasser über die Drainagen ins Grundwasser gelangt

-         die Einleitung von unverschmutztem Grundwasser zu erhöhten Kosten beim Betrieb der Abwasseranlagen führt

-         die Einleitung von Fremdwasser durch die Verdünnung und Verkürzung der Aufenthaltszeiten zu einer Reduzierung des Wirkungsgrades der Abwasserreinigungsanlage führt.  

Unverschmutztes Drain-, Grund- und Quellwasser, das die Kanalisation sowie die Kläranlage überlasten und in ihrer Wirkung beeinträchtigen würde, darf nicht in die Kanalisation eingeleitet werden. 

Sicherung gegen Rückstau 

Die Straßenoberkante an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung gilt nach DIN EN 12056 als Rückstauebene. Entwässerungsgegenstände, die unterhalb der Rückstauebene angeordnet werden, sind vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten gegen Rückstau zu sichern (z.B. Hebeanlage, Rückstauverschluss). Im Übrigen hat der Grundstückseigentümer für rückstaufreien Abfluss des Abwassers zu sorgen.